Das Gesetz zielt darauf ab, die gleichberechtigte und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben für Menschen mit ausländischen Wurzeln zu verbessern. Zugleich verlangt es von den Migranten eigenes Mittun, vor allem Anstrengungen zum Erlernen der deutschen Sprache und zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. «Das Gesetz steht für Vielfalt, Weltoffenheit und Modernität», betonte Köpping. Auch für die Integration von Fach- und Arbeitskräften werde es Rückenwind geben.
Das Gesetz beschreibt Integration als Gemeinschaftsaufgabe des Landes, der Landkreise und kreisfreien Städte. Der Ausländerbeauftragte wird zum Integrationsbeauftragten. Die Behörden sind aufgefordert, bei der Personalgewinnung den Anteil von Beschäftigten aus anderen Ländern zu erhöhen. Bei Stellenausschreibungen soll darauf hingewiesen werden, dass Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund ausdrücklich erwünscht sind.