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Polizei zählt Waffen und Munition: Vier Waffen fehlen

Die sächsische Polizei hat bei einer Revision des Waffenbestandes mehrere Abweichungen festgestellt. Wie das Innenministerium am Donnerstag mitteilte, waren dabei vier Schusswaffen aus dem Bestand nicht mehr aktiv genutzter Waffen unauffindbar. Zudem gab es eine Abweichung bei der Einsatzmunition von fünf Patronen. Bei den fehlenden Schusswaffen handelt es sich um zwei Pistolen P7 M8 der Firma Heckler & Koch und zwei Sportkarabiner. «Die Dienstpistolen sollten als sogenannte Pool- und Austauschwaffen in der Polizeidirektion Görlitz vorgehalten werden, allerdings ist der Verbleib der Waffen seit 2022 nicht mehr dokumentiert», hieß es. Seit Ende 2023 laufe dazu ein Ermittlungsverfahren. Auch im Fall der Karabiner soll nun ermittelt werden.
Pistole
Eine Faustfeuerwaffe mit Magazin und Munition. © David Young/dpa/Symbolbild

«Es ist von höchster Wichtigkeit, dass die Polizeibehörden jeder Unregelmäßigkeit zum Verbleib von Waffen detailliert nachgehen und entsprechende Ermittlungsverfahren einleiten», erklärte Innenstaatssekretär Frank Pfeil. Der Abschlussbericht werde feststellen, dass der Bestand aller aktuell in Nutzung befindlichen Schusswaffen mit dem Nachweissystem übereinstimmt. Unklar blieb zunächst, wie viele Waffen sich insgesamt im Bestand der sächsischen Polizei befinden.

Die Waffenrevision war im August 2023 durch den Inspekteur der Polizei angeordnet worden, nachdem im Polizeirevier Riesa bei einer internen Revision eine Maschinenpistole MP 5 mit Munition zunächst nicht gefunden werden konnte. Die Waffe entdeckte man später samt Munition in einem Polizeifahrzeug. Laut Innenministerium wurde gegen den Beamten, der die Waffe zuletzt geführt hatte, eine disziplinarrechtliche Prüfung sowie ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die sächsische Polizei war im Frühjahr 2021 mit einer Munitionsaffäre in die Schlagzeilen geraten. Damals wurde bekannt, dass ein Einsatzkommando des Landeskriminalamtes Sachsen 2018 ohne Erlaubnis an einem Schießtraining auf einem privaten Schießplatz in Güstrow teilnahm und dafür mit mindestens 7000 Schuss Munition aus eigenen Beständen bezahlte. Weitere rund 7500 Schuss wurden entwendet, um das Schießtraining zu absolvieren. Drei Hauptbeschuldigte sollen sich nun vor Gericht wegen Bestechlichkeit in Tateinheit mit Diebstahl sowie unerlaubtem Erwerb und Besitz von genehmigungspflichtiger Munition verantworten.

© dpa
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