«Am nächsten Schritt, der Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat arbeiten wir bereits. Ebenso unterstütze ich die Einschätzung des Innenausschusses des Bundesrats, dass dieser Gesetzentwurf die Zustimmung der Länder im Bundesrat verlangt», betonte der Minister. Die Legalisierung von Cannabis werde erhebliche Auswirkungen für die Länder haben: «Im Zweifel muss Karlsruhe das letzte Wort haben», sagte er mit Blick auf das Bundesverfassungsgericht.
Der Bundestag hatte am vergangenen Freitag die kontrollierte Freigabe von Cannabis in Deutschland beschlossen. Besitz und Anbau der Droge sollen zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Das Gesetz kommt abschließend voraussichtlich am 22. März noch in den Bundesrat. Zustimmungsbedürftig ist es nicht, die Länderkammer könnte prinzipiell aber den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren abbremsen.