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AfD zieht Klage gegen Einstufung in Betracht

Der Landesverfassungsschutz stuft die AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextremistisch ein. Die Partei geht dagegen vor, eine Klage ist wahrscheinlich.
Bundesverfassungsgericht
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. © Uli Deck/dpa/Symbolbild

Die sachsen-anhaltische AfD will gerichtlich gegen ihre vom Landesverfassungsschutz vorgenommene Einstufung als gesichert rechtsextremistisch vorgehen, wenn das Innenministerium eine entsprechende Unterlassungsforderung nicht unterzeichnet. «Wenn sie die nicht unterschreiben, werden wir klagen», sagte der stellvertretende Landesvorsitzende Hans-Thomas Tillschneider der dpa am Rande des Landesparteitags am Sonntag in Magdeburg.

Der Landesverfassungsschutz hat die AfD in Sachsen-Anhalt im November als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Die Behörde hat nach eigenen Angaben zahlreiche rassistische, muslimfeindliche und auch antisemitische Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet.

Daraufhin forderte die AfD den Landesverfassungsschutz kürzlich auf, die Einstufung als gesichert rechtsextrem zu unterlassen. Das Innenministerium zeigte sich von der Unterlassungsaufforderung jedoch unbeeindruckt. «Die Verfassungsschutzbehörde handelt nach Recht und Gesetz», hieß es.

Die Einstufung als gesichert extremistische Bestrebung hat konkrete Folgen: Die Verhältnismäßigkeit beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel wird anders bewertet.

© dpa
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