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Anschlag auf Weihnachtsmarkt geplant: Iraker abgeschoben

Die Behörden haben einen 20-Jährigen Iraker abgeschoben, der einen Terroranschlag geplant haben soll. SPD-Innenpolitiker Rüdiger Erben fordert in diesem Zuge eine Gesetzesreform in Sachsen-Anhalt. Warum?
Blaulicht
Ein Einsatzwagen der Polizei steht vor einer Dienststelle. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Ein 20-jähriger Iraker, der einen Terroranschlag in der Weihnachtszeit geplant haben soll, ist am Freitagabend in sein Herkunftsland abgeschoben worden. Das teilte das Innenministerium in Sachsen-Anhalt am Samstag mit. Mit der Abschiebung sei ein unbefristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot verbunden.

Der 20-Jährige war am 21. November in Helmstedt in Gewahrsam worden. Laut Landeskriminalamt Niedersachsen hatte die Polizei Hinweise, wonach der Mann eine schwere Gewalttat geplant hatte. Er soll vorgehabt haben, Besucher eines Weihnachtsmarktes anzugreifen. Der Mann wohnte in Sachsen-Anhalt und arbeitete in Niedersachsen.

«Dank der hohen Wachsamkeit der Sicherheitsbehörden wurden Anschlagspläne vereitelt. Die erfolgte Abschiebung ist das Ergebnis der sehr gut funktionierenden Zusammenarbeit mehrerer Behörden», sagte Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU).

Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) erklärte, es sei gelungen, eine ernstzunehmende Bedrohung abzuwehren. «Wir werden auch in Zukunft wachsam bleiben und in unseren Bemühungen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger nicht nachlassen. Denn die Wahrheit ist: die allgemeine Bedrohungslage bleibt nach wie vor angespannt.»

Der sachsen-anhaltische Landtagsabgeordnete Rüdiger Erben forderte am Samstag eine Gesetzesreform. «Wäre der Terrorverdächtige an seinem Wohnsitz Oschersleben in Sachsen-Anhalt und nicht am Arbeitsort in Niedersachsen festgenommen worden, hätte man ihn bereits nach vier Tagen aus dem Gewahrsam entlassen müssen», sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. «Das wäre ein Problem gewesen.» Man brauche eine Regelung für Terrorverdächtige im Gesetz, die einen längeren Gewahrsam zulasse.

Die Vier-Tage-Regelung ist im Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes festgeschrieben. Darin heißt es: «In der richterlichen Entscheidung ist die höchstzulässige Dauer der Freiheitsentziehung zu bestimmen; sie darf nicht mehr als vier Tage betragen.» Diese Regelung gelte aktuell für Terrorverdächtige genauso wie für Klimakleber, sagte Erben.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion forderte eine Regelung wie in Niedersachsen, wo es schärfere Bestimmungen für Terrorverdächtige gibt. Um einen konkret geplanten und vorbereiteten Terroranschlag zu verhindern, können Gefährder dort maximal bis zu 35 Tage in Polizeigewahrsam genommen werden.

Das Innenministerium in Sachsen-Anhalt arbeitet nach eigenen Angaben bereits an einer Gesetzesänderung. Der Entwurf sehe eine Verlängerung der Höchstdauer der polizeilichen Ingewahrsamnahme von vier Tagen auf einen Monat vor. Zudem solle es die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um bis zu einen Monat geben, hieß es. «Der Landespolizei müssen zur Abwehr von Terrorgefahren verbesserte Handlungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt werden. Dazu zählt insbesondere die Verlängerung der polizeilichen Ingewahrsamnahme von vier Tage auf einen Monat», sagte Innenministerin Zieschang der dpa. «Es freut mich, wenn dieser Vorschlag Unterstützung im parlamentarischen Raum erhält.»

Bereits in einem Fall aus dem Sommer 2023 reichten die vier Tage in Sachsen-Anhalt nicht aus, um die strafrechtlichen Ermittlungen hinreichend zu verdichten oder die Voraussetzungen für eine Abschiebung oder freiwillige Ausreise des Gefährders zu organisieren. Der Betroffene wurde laut Innenministerium vor der Rückführung in seinen Herkunftsstaat zunächst wieder auf freien Fuß gesetzt und «personalintensiv polizeilich 24/7 begleitet».

© dpa
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