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Gericht geht nicht von Zusammenlegung der Anklagen aus

Mitte April wurde in Halle ein Prozess gegen AfD-Politiker Björn Höcke eröffnet. Er soll wissentlich einen Nazi-Spruch verwendet haben. Die Verhandlungen beschränken sich nun wohl nur auf einen Fall.
Björn Höcke
Björn Höcke, AfD-Fraktionschef, sitzt im Plenarsaal des Thüringer Landtags. © Martin Schutt/dpa

Im Prozess gegen den AfD-Politiker Björn Höcke wird nach Angaben des Landgerichts Halle eine weitere Anklage voraussichtlich doch nicht Teil der laufenden Verhandlungen werden. Das Gericht geht davon aus, dass der zweite Fall nicht mehr zum Gegenstand des bereits begonnenen Verfahrens gemacht wird, wie Gerichtssprecher Wolfgang Ehm am Donnerstag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur sagte. Es werde erwartet, dass das Verfahren am 14. Mai beendet werden kann.

Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke vor, in einer Rede im sachsen-anhaltischen Merseburg (Saalekreis) im Mai 2021 wissentlich die Parole «Alles für Deutschland» der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet zu haben. Der Politiker hatte die Vorwürfe gegen ihn vor Gericht zurückgewiesen. Ihm wird zur Last gelegt, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben.

Neben dem Fall in Merseburg gibt es einen weiteren Fall, für den Höcke sich verantworten muss. Weil er die Parole im Dezember vergangenen Jahres in einer Rede im thüringischen Gera erneut verwendet haben soll, wurde eine zweite Anklage gegen ihn erhoben. In Gera soll Höcke als Redner den ersten Teil «Alles für» selbst gesprochen und das Publikum durch Gesten animiert haben, «Deutschland» zu rufen. Zu diesem Zeitpunkt war die Anzeige wegen der Rede in Merseburg und die Ermittlungen längst Thema in den Medien.

Vor Eröffnung des Prozesses in Halle waren die Anklagen zunächst miteinander verknüpft worden und sollten so gemeinsam verhandelt werden. Dann wurden die beiden Fälle aber kurzfristig wieder getrennt. Grund dafür war laut Gericht, dass die Verteidiger von Höcke kurzfristig gewechselt hätten.

Der Prozess in Halle ist der erste dieser Art gegen Höcke. Bei der Landtagswahl am 1. September in Thüringen will der in Nordrhein-Westfalen geborene AfD-Politiker als Spitzenkandidat seiner Partei antreten.

In Zukunft wird sich Höcke auch wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen. Am Landgericht Mühlhausen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen - Termine für die Verhandlung gibt es dort noch nicht.

© dpa
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