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Kruzifix an Erben von jüdischmn Kunstsammler zurückgegeben

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste hat ein im Nationalsozialismus entzogenes Kruzifix an die Nachkommen eines jüdischen Kunstsammlers übergeben. Ein anonymer Absender habe der Stiftung die kaum 20 Zentimeter hohe Bronzefigur Ende August per Post zugeschickt, erklärte Vorstand Gilbert Lupfer bei der Übergabe am Dienstag in Magdeburg. Das Objekt gehörte demnach einst dem deutsch-jüdischen Unternehmer Ottmar Strauss (1878-1941). Die Rechtsanwältin von Strauss' Erben, Imke Gielen, nahm das Kunstwerk am Dienstag im Namen ihrer in den USA lebenden Mandanten entgegen.
Kruzifix
Gilbert Lupfer (l), Vorstand der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste, übergibt ein Kruzifix aus Bronze aus dem 13. Jahrhundert an die Rechtsanwältin Imke Gielen. © Klaus-Dietmar Gabbert/dpa

Strauss war nach Angaben des Zentrums ein erfolgreicher Unternehmer aus Köln und Besitzer einer großen Sammlung von Antiquitäten - vor allem von religiöser Kunst des Mittelalters. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten musste er aufgrund seiner Verfolgung als Jude 1936 aus Deutschland emigrieren. Um seine Flucht und Zwangsabgaben wie die sogenannte Reichsfluchtsteuer zu zahlen, verkaufte er davor seine Sammlung - darunter auch das nun wieder aufgetauchte Kruzifix.

Es habe sich wieder einmal gezeigt, welch große Bedeutung die Lost-Art-Datenbank des Zentrums dafür habe, «den NS-Kunstraub wenigstens in Einzelfällen zu korrigieren», erklärte Lupfer. Seit 2006 sei die Christus-Figur dort als gesuchtes Kunstwerk aufgelistet gewesen. Gesucht würden auch rund 2000 weitere Objekte aus Strauss Sammlung. Mehr als 50 seien bereits restituiert worden.

Seit 2015 ist das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg zentraler Ansprechpartner zu Fragen unrechtmäßig entzogenen Kulturguts in Deutschland. Die Lost-Art-Datenbank soll Kulturgüter dokumentieren, die insbesondere jüdischen Eigentümern unter den Nazis entzogen wurden - oder für die ein solcher Verlust nicht auszuschließen ist. Frühere Eigentümer beziehungsweise deren Erben sollen mit heutigen Besitzern zusammengeführt und beim Finden einer gerechten Lösung über den Verbleib der Werke unterstützt werden.

© dpa
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