Sachsen-Anhalts Landkreise fordern von Landesregierung und Landtag rasche Maßnahmen zur Stabilisierung ihrer Finanzen. Hintergrund sind Gerichtsentscheidungen, wonach der Landkreis Mansfeld-Südharz die sogenannte Kreisumlage so weit absenken muss, dass nur höchstens ein Viertel der kreisangehörigen Gemeinden durch die Zahlung dauerhaft unterfinanziert sind, erklärte der Landkreistag am Montag. «Diese Obergrenze trifft nach einer Erhebung des Innenministeriums fast die Hälfte aller Landkreise in Sachsen-Anhalt, denen in der Folge Einnahmen in dreistelliger Millionenhöhe pro Jahr verloren gehen können», so Verbandspräsident Götz Ulrich (CDU).
Der Landkreis Mansfeld-Südharz hatte im Dezember beim Land Sachsen-Anhalt Finanzhilfen in Höhe von 93,4 Millionen Euro beantragt. Der Hintergrund: Die Landkreise verfügen nicht über eigene Steuereinnahmen. Sie bekommen für ihre Aufgaben Geld vom Land und von den kreisangehörigen Gemeinden über eine Umlage. Gegen die Höhe dieser Zahlung waren mehrere Städte und Gemeinden vorgegangen - und hatten im Juni 2023 vor dem Verwaltungsgericht Halle Erfolg. Die Berufung gegen die Urteile ließ das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt nicht zu. Auf einen Schlag fehlen dem Landkreis Mansfeld-Südharz eigenen Angaben zufolge insgesamt 157 Millionen Euro.
«Damit die Landkreise ihre vielfältigen Aufgaben mit zahlreichen Rechtsverpflichtungen weiterhin erfüllen können, müssen diese Einnahmeausfälle vom Land ausgeglichen werden», hieß es in der Mitteilung des Landkreistags am Montag. Das Finanzausgleichsgesetz 2024 habe die aktuelle Rechtsprechung noch nicht berücksichtigt und sei sogar von deutlich höheren Kreisumlagezahlungen der Gemeinden an die Landkreise ausgegangen. «Diese Annahme erweist sich nun als falsch und muss dringend korrigiert werden», hieß es weiter.
Landräte und Kreistagsvorsitzende, die in Magdeburg zusammengekommen waren, forderten sofortige Liquiditätshilfen des Landes an den Landkreis Mansfeld-Südharz und die anderen betroffenen Landkreise. So sollten deren Einnahmeausfälle ausgeglichen werden. Die Zuweisungen an die Landkreise sollten neu berechnet und durch das Land aufgestockt werden. Außerdem sollte kurzfristig ein Gutachten in Auftrag gegeben werden zur Ermittlung der auskömmlichen Höhe der Finanzausgleichsmasse.
Für den 13. Februar hat zudem die Landesregierung die Kommunalen Spitzenverbände zu einem Gespräch zum Thema Kreisumlagefestsetzung eingeladen, wie es weiter hieß. Davon erwarteten die Landräte und Kreistagsvorsitzenden konkrete Ergebnisse.