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Vergleich im Gerichtsstreit von Buschkow mit Schwimm-Verband

Der Arbeitsgerichtsprozess des früheren Wassersprung-Bundestrainers Lutz Buschkow gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber ist beendet. Über Inhalte des Vergleichs ist noch nichts bekannt.
Lutz Buschkow
Lutz Buschkow, ehemaliger Wassersprung-Bundestrainer, steht im Arbeitsgericht. © Sebastian Willnow/dpa

Der frühere Wassersprung-Bundestrainer Lutz Buschkow und sein ehemaliger Arbeitgeber, der Deutsche Schwimm-Verband (DSV), haben das Gerichtsverfahren gegen die fristlose Kündigung Buschkows mit einem gerichtlich festgestellten Vergleich endgültig beendet. Das gab das Arbeitsgericht Halle (Saale) am Mittwoch bekannt. Die Parteien hätten in diesem Vergleich Stillschweigen über den Inhalt vereinbart. Ein Sprecher des DSV bestätigte die Einigung und kündigte eine gemeinsame Erklärung der beiden Parteien an.

In der Dokumentation der ARD unter dem Titel «Missbraucht - Sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmsport» hatte der frühere Weltklasse-Wasserspringer Jan Hempel im August 2022 erstmals die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen seinen 2001 gestorbenen langjährigen Trainer Werner Langer öffentlich gemacht. Demnach hatte Langer sich von 1982 bis 1996 an dem Olympia-Zweiten von Atlanta 1996 vergangen. In dem Film warf der heute 51 Jahre alte Hempel dem DSV und auch Buschkow vor, schon 1997 von den Vorwürfen gewusst, aber nichts Entscheidendes getan zu haben.

Laut Hempel soll Buschkow  damals von der Bundestrainerin Ulla Klinger über die Vorfälle informiert worden sein. «Das kann ich nicht bestätigen», hatte Buschkow im August gesagt. Er war 1997 Bundestrainer Nachwuchs und Sichtung am Bundesstützpunkt in Berlin, aber auch Betriebsratsvorsitzender des DSV. 

In dem seit Mai 2023 laufenden Gerichtsverfahren war es zuletzt nicht mehr um die Buschkow-Forderung einer Wiedereinstellung gegangen. Sein Anstellungsvertrag beim DSV war am 1. September vergangenen Jahres mit Erreichen des Rentenalters beendet worden. Ein Anschlussvertrag, der bis zum Ende der Olympischen Spiele in Paris gelten sollte, war nur mündlich mit dem früheren DSV-Präsidenten Marco Troll geschlossen worden. Eine Entfristungsklage Buschkows war nicht rechtzeitig in einer Drei-Wochen-Frist bei Gericht eingegangen.

© dpa
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