Höcke muss sich vor dem Gericht in Halle wegen des mutmaßlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am 29. Mai 2021 in einer Rede im anhaltischen Merseburg (Saalekreis) eine verbotene Losung der sogenannten Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP, verwendet zu haben.
Höcke soll gewusst haben, dass es sich beim letzten Teil der Formel «Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland» um einen verbotenen Ausspruch handele, so der Vorwurf. Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt seine Partei als gesichert rechtsextrem.
Das Oberlandesgericht Naumburg hatte Ende November einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Halle entsprochen. Der Entscheidung des Oberlandesgerichts war eine Entscheidung des Landgerichts Halle vorausgegangen, wonach das Hauptverfahren vor dem Amtsgericht Merseburg geführt werden sollte.