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Antrag für spätere Einschulung nicht nur im Ausnahmefall

Bisher konnte die Einschulung eines Kindes nur in Ausnahmefällen um ein Jahr verschoben werden. Nun soll es einfacher werden. Doch die letzte Entscheidung trifft die Schule.
CDU-Partei- und Fraktionschef Mario Voigt
Mario Voigt, CDU-Landeschef, spricht beim Politischen Aschermittwoch des CDU-Landesverbands Thüringen in Apolda. © Martin Schutt/dpa

Eltern sollen nicht nur in Ausnahmefällen beantragen können, mit der Einschulung ihres Kindes noch ein Jahr zu warten. Das sieht eine Einigung von Linke, SPD und Grünen mit der CDU vor, wie Vertreter der vier Fraktionen am Mittwoch in Erfurt bei der Landespressekonferenz bestätigten. Auch die FDP wolle der Gesetzesänderung zustimmen und sei am Kompromiss beteiligt gewesen, sagte ein Sprecher der FDP-Gruppe. Die Gesetzesänderung muss noch im Thüringer Landtag verabschiedet werden.

Bislang können Eltern ihr Kind in Ausnahmefällen von der Einschulung ein Jahr zurückstellen lassen, wenn es medizinische Gründe dafür gibt. Der Kompromiss der vier Fraktionen sieht nun vor, dass nicht mehr allein medizinische Gründe ausschlaggebend sind und dass die Eltern die Zurückstellung nicht nur im Ausnahmefall beantragen können. Die Entscheidung liegt aber weiterhin bei der Schulleitung.

Eltern entscheiden über inklusiven Unterricht

Bei der Frage, ob ein Kind in den inklusiven Unterricht geht oder eine Förderschule besucht, lag die letzte Entscheidung schon bisher bei den Eltern. Nach dem neuen Kompromiss sollen sie es damit aber einfacher haben. Den Eltern soll es künftig freistehen, eine andere geeignete Schule oder eine Förderschule für den Schulbesuch des Kindes zu wählen.

CDU-Fraktionschef Mario Voigt sieht durch den Kompromiss den Elternwillen gestärkt. SPD-Fraktionsvize Lutz Liebscher sagte: «Bei mir überwiegt die Freude, dass wir überhaupt noch in der Lage sind, uns auf Dinge zu verständigen.» Mit dem neuen Gesetz sollen auch andere, teils eher technische Änderungen, beschlossen werden.

Digitaler Unterricht

So soll mit der Gesetzesänderung beispielsweise der digitale Unterricht an den Schulen eine Rechtsgrundlage bekommen. Hintergrund sind die Erfahrungen mit der Corona-Pandemie. Damals waren die Schulen teils über Wochen geschlossen und der Unterricht musste mithilfe von Arbeitsblättern, Heimaufgaben und digitalen Unterrichtsformen abgedeckt werden.

Für den Chef der Thüringer FDP-Gruppe, Thomas Kemmerich, kommen «neue Formen der Digitalisierung» noch zu kurz in der geplanten Gesetzesänderung. «Ich will nicht Pädagogik durch Internet ersetzen», betonte Kemmerich. Aber bevor Schule ausfalle, sei ein gut gemachtes Video zur Wissensvermittlung bei etwa Youtube «die deutlich bessere Alternative».

Assistenten an Schulen

Zur Entlastung der Schulleitungen und Lehrer beim Unterricht gibt es an Thüringer Schulen bereits pädagogische und Verwaltungsassistenten. Mit dem nun getroffenen Kompromiss sollen diese Kräfte auch im Schulgesetz abgebildet werden. Es gehe um eine «flächendeckende Etablierung» dieser Assistentinnen und Assistenten, sagte Liebscher.

© dpa
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