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Jura-Studenten können auf zusätzlichen Abschluss hoffen

Wer als Jura-Student zweimal durch das erste Staatsexamen fliegt, steht ohne Hochschulabschluss da. Das soll in Thüringen künftig verhindert werden. Ein Detail ist aber noch strittig.
Universität
Blick auf die Sitzreihen in einem Hörsaal. © Andreas Arnold/dpa/Symbolbild

Für Jura-Studenten in Thüringen könnte kurz vor dem Ende des Studiums bald eine Art Sicherheitsnetz eingezogen werden: Vertreter aller im Landtag vertreten Fraktionen und Gruppen sind offen dafür, einen zusätzlichen Bachelor-Abschluss einzuführen. Es gehe dabei um eine «emotionale Entlastung» der Studierenden, sagte der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Schard, am Freitag in Erfurt während einer Landtagsdebatte. «Der Bachelor ist ein Zusatz, er ist kein Ersatz.» Es solle sichergestellt werden, dass Jura-Studenten, die das erste Staatsexamen nicht bestehen, nach jahrelangem Studium nicht völlig ohne Abschluss von einer Hochschule gehen müssen.

Thüringen würde sich damit auch im Wettbewerb mit anderen Bundesländern besser aufstellen, sagte die Grüne-Justizpolitikerin Astrid Rothe-Beinlich. Immerhin gebe es an Universitäten in anderen Ländern eine solche Abschlussmöglichkeit bereits. Zustimmung zu diesem Vorhaben kommt auch von der Landesregierung. «Ich finde das sehr, sehr begrüßenswert», sagte Landes-Justizministerin Doreen Denstädt (Grüne).

Wer Jura studiert, muss am Ende seines Studiums ein anspruchsvolles erstes Staatsexamen ablegen. Zahlreiche junge Menschen scheitern an dieser Hürde. Studierende, die durch diese Prüfung fallen, haben nur einen Wiederholungsversuch. Scheitern sie auch dabei, stehen sie ohne Hochschulabschluss da. In Thüringen ist ein klassisches Jura-Studium nur an der Friedrich-Schiller-Universität Jena möglich.

Bachelor-Arbeit oder automatischer Abschluss? 

Unklar ist allerdings noch, was Jura-Studierende genau in Zukunft werden machen müssen, um einen Bachelor-Abschluss zu erlangen. Während Rot-Rot-Grün vorschlägt, den jungen Menschen diesen akademischen Grad schon dann zu verleihen, wenn sie zum ersten Staatsexamen zugelassen worden sind, plädiert die CDU dafür, dass die Studierenden noch eine Bachelor-Arbeit schreiben müssen, um diesen Abschluss zu erhalten.

Ob diese in Zukunft nötig sein wird oder nicht, wird sich in den nächsten Monaten entscheiden: Die Abgeordneten des Landtags verwiesen die entsprechenden Gesetzentwürfe der CDU beziehungsweise von Rot-Rot-Grün zur weiteren Beratung einstimmig in den Justizausschuss des Parlaments.

© dpa
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