Der Bund zielt mit der Krankenhausreform darauf ab, das Vergütungssystem der Kliniken mit Pauschalen für Behandlungsfälle zu ändern. Damit sollen sie von finanziellem Druck zu immer mehr Fällen gelöst werden. Künftig sollen sie 60 Prozent der Vergütung allein schon für das Vorhalten von Leistungsangeboten bekommen. Dafür werden bundesweit einheitliche Leistungsgruppen definiert.
Daher müsse das Thüringer Krankenhausgesetzes entsprechend angepasst werden, hieß es. Die Gesetzesänderung muss nun noch den Landtag passieren. Bisher werden Versorgungsaufgaben von der Landeskrankenhausplanung nach Fachrichtungen zugewiesen und finanziert.