Gesetzlich ist ohnehin festgelegt, dass in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern kein Feuerwerk abgebrannt werden darf. Daher sind unter anderem große Teile der Altstädte von Erfurt und Weimar grundsätzlich böllerfreie Zonen. In Mühlhausen besteht in der gesamten Altstadt ein Abbrennverbot für Böller und Raketen.
Legal ist Böllern grundsätzlich nur für Menschen über 18 Jahre und ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar. Die jeweils lokal gültigen zusätzlichen Einschränkungen werden von den Kommunen in den Amtsblättern und im Internet veröffentlicht.