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Land will mit Gesetz Bodenspekulationen vorbeugen

Seit einigen Jahren rücken Agrarflächen als Kapitalanlage für agrarfremde Investoren immer mehr in den Fokus. Das führt zu extremen Preisanstiegen. Thüringen will hier mit einem Gesetz kontrollierend eingreifen. Doch es gibt auch Kritik.
Agrarstrukturgesetz für Thüringen
Susanna Karawanskij (Die Linke) stellt in der Regierungsmedienkonferenz den Entwurf des «Thüringer Gesetzes zur Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücks-, Landpachtverkehrs- und Siedlungsrechts» vor. © Martin Schutt/dpa

Die Thüringer Landesregierung hat ein Gesetz auf den Weg gebracht, um den extremen Preisanstieg am landwirtschaftlichen Bodenmarkt einzudämmen. Mit dem jetzt vom Kabinett verabschiedeten Entwurf des Agrarstrukturgesetzes solle mehr Kontrolle und Transparenz beim Verkauf von Agrarflächen erreicht werden, sagte Agrarministerin Susanna Karawanskij (Linke) am Dienstag in Erfurt. Zudem solle unter anderem mit einer Preisbremse verhindert werden, dass es zu einer starken Konzentration von Agrarflächen in den Händen branchenfremder Investoren komme.

Ackerland in Bauernhand

Rot-Rot-Grün wolle mit dem Gesetz die regional verankerte Agrarstruktur in den Händen heimischer Betriebe bewahren und Landwirte vom Kostendruck entlasten, sagte die Ministerin. Die Preise für Agrarflächen hätten sich in Thüringen in den vergangenen Jahren zum Teil verdreifacht. Für heimische Agrarbetriebe und insbesondere Junglandwirte werde es immer schwerer, Agrarflächen zu kaufen.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Kauf- und Pachtverträge am landwirtschaftlichen Bodenmarkt ab einem Hektar angezeigt beziehungsweise genehmigt werden müssen. Bei Verstößen könnten Geldbußen von 10.000 Euro bis zu einer Million Euro verhängt werden, erläuterte die Ministerin.

Kontrolle beim Verkauf von Unternehmensanteilen

Erstmals werde zudem eine Anzeige- und Genehmigungspflicht bei sogenannten Share-Deals - also dem Erwerb von Anteilen an Agrarbetrieben mit landwirtschaftlichen Flächen - eingeführt. Wenn Unternehmen mehr als 50 Prozent der Anteile von in Thüringen ansässigen Agrarbetrieben erwerben, müssen diese künftig wie ein direkter Landkauf angezeigt werden. Eine Genehmigungspflicht von Share-Deals sei ab einem Erwerbsanteil von 90 Prozent vorgesehen. Um weitere Preisexplosionen für Ackerflächen einzudämmen, könne außerdem in Regionen mit besonders hohen Bodenpreisen die geltende Grenze von 50 Prozent über dem marktüblichen Preis auf 20 Prozent über dem Marktpreis abgesenkt werden.

Bislang sind nicht angezeigte Pachtverträge sanktionsfrei - die Anzeige des Anteilskaufs von Agrarbetrieben ist gar nicht geregelt. In Thüringen ist den Angaben nach fast die Hälfte der Landesfläche Agrarland.

Die Opposition reagierte mit Kritik auf die geplante Reform des land- und forstwirtschaftlichen Grundstücksrechts. «Staatliche Eingriffe oder gar die Verhängung von Bußgeldern bergen immer die Gefahr, rechtlich auf tönernen Füßen zu stehen», erklärte der agrarpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Marcus Malsch. Die AfD-Fraktion sieht ebenfalls noch viele Fragezeichen. Beide Fraktionen verwiesen auf ein Gutachten des Bauernverbandes, das einen frühen Entwurf des Gesetzes in weiten Teilen für verfassungswidrig hielt.

© dpa
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