Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte am Dienstag entschieden, die NPD für sechs Jahre von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen. Es war das erste Verfahren dieser Art am höchsten deutschen Gericht. Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) hatte sich im vergangenen Juni in Die Heimat umbenannt.
König-Preuss argumentierte, nicht nur die «völkischen Aktivitäten» des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke seien offensichtlich. «Es ist daher nur folgerichtig, wenn losgelöst von der Diskussion um ein Verbotsverfahren jetzt auch ein gleichlaufender Antrag für die AfD geprüft wird.» Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft und beobachtet.
Die Grünen-Innenpolitikerin Madeleine Henfling sagte, die Botschaft des Urteils sei klar: «Verfassungsfeindliche Parteien müssen damit rechnen, dass bestehende Instrumente der Verfassung konsequent angewendet werden. Vor dem Hintergrund wird ein AfD-Verbotsverfahren immer unvermeidbarer, schließlich ist die AfD nicht nur gesichert rechtsextrem, sondern besitzt besorgniserregendes politisches Gewicht in der Bundesrepublik.» Die AfD sei bereit, Grund- und Menschenrechte abzuschaffen, so Henfling. «Daher müssen die rechtlichen Mittel genutzt werden, um die Demokratie vor autoritärem Staatsumbau zu schützen.»