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Revision im Herrenberg-Verfahren: Akte noch immer unterwegs

Vor rund neun Monaten wurden vier Männer wegen eines rechtsmotivierten Angriffs verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidiger kündigten Revision an. Bei der nächsten Instanz ist die Akte noch nicht.
Gerichtsakten
Gerichtsakten in Kisten stehen auf einem Tisch. © Bodo Schackow/dpa

Obwohl das Urteil im sogenannten Herrenberg-Verfahren bereits vor etwa einem Dreivierteljahr gefallen ist, wird es noch viele Monate dauern, bis über die dagegen eingelegten Rechtsmittel entschieden sein wird. Bislang sei die für eine solche Entscheidung nötige Akte noch nicht beim Bundesgerichtshof eingegangen, sagte eine Sprecherin dieses Gerichts der Deutschen Presse-Agentur. Eine Sprecherin des Landgerichts Erfurt bestätigte, dass die Akte bislang nicht an den Bundesgerichtshof geschickt worden ist. Derzeit befinde sie sich auf dem Weg zur Staatsanwaltschaft Erfurt, hieß es. Von dort aus muss sie auf dem Dienstweg an den Bundesgerichtshof weitergeleitet werden. Das Urteil ist damit weiter nicht rechtskräftig.

Das Landgericht Erfurt hatte im Mai 2023 nach einem großen Prozess vier von sieben Angeklagte für einen Übergriff auf drei Männer aus Guinea in der Landeshauptstadt im Sommer 2020 wegen Körperverletzung verurteilt. Drei Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und vier Monaten und vier Jahren und neun Monaten verurteilt. Ein weiterer Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Drei Angeklagte sprach das Gericht von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Erfurt, an dem Übergriff beteiligt gewesen zu sein, frei.

Die Staatsanwaltschaft hatte ausschließlich Haftstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und vier Jahren und drei Monaten für die Angeklagten gefordert. Die Verteidiger hatten auf Freisprüche für ihre Mandanten plädiert. Gegen das Urteil hatten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung Revision eingelegt. Bei einer Revision wird ein Gerichtsurteil durch eine höhere Instanz auf eventuelle Rechtsfehler überprüft. Die für dieses Urteil zuständige Revisionsinstanz ist der Bundesgerichtshof. Selbst wenn die Akte dort eingegangen ist, wird es noch einmal Monate dauern, bis dieses Gericht über die Rechtsmittel entschieden hat.

Die Sprecherin des Landgerichts Erfurt erklärte, unter anderem wegen der verschiedenen Fristen, die beim Einlegen von Rechtsmitteln zu beachten seien, könne immer einige Zeit vergehen, bis die entsprechenden Unterlagen beim Bundesgerichtshof eingingen. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt zeigte sich verwundert darüber, wie groß diese Zeitspanne im konkreten Fall bereits geworden ist. «Das dauert schon lange», sagte er.

Die Sprecherin des Landgerichts gab zudem zu bedenken, dass Akten nach Ende eines Verfahrens auch an Stellen innerhalb und außerhalb des Gerichts verschickt werden müssten, etwa wenn bereits Rechnungen durch Pflichtverteidiger gestellt worden seien und diese durch Bezirksrevisoren geprüft würden. Auch dadurch könne Zeit vergehen, bis Unterlagen weitergeschickt werden könnten. «Der Ablauf nach einer Urteilsverkündung kann sich unter Umständen bei der Einlegung von Rechtsmitteln recht lange gestalten», sagte sie.

© dpa
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