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Aus für Grings als Schweizer Nationaltrainerin

Inka Grings verliert ihren Job als Schweizer Nationaltrainerin. In 14 Länderspielen unter ihrer Regie gelang nur ein Sieg.
Inka Grings
Der Schweizer Verband hat die Zusammenarbeit mit Grings am Freitag beendet. © Michael Buholzer/KEYSTONE/dpa

Inka Grings hat nach einer sportlichen Negativserie das vorzeitige Aus als Nationaltrainerin der Schweizer Fußballerinnen ereilt. Der Verband einigte sich mit der ehemaligen deutschen Nationalspielerin einvernehmlich auf eine sofortige Beendigung der Zusammenarbeit. Die 45-Jährige hatte das Amt erst zu Beginn dieses Jahres übernommen, in 14 Länderspielen aber nur einen Sieg mit den Schweizerinnen errungen. 

«Um – aufgrund der aktuellen Ereignisse – Druck von Mannschaft und Verband zu nehmen, habe ich mich schweren Herzens zu diesem Schritt entschieden. Es war für mich eine spannende Zeit mit vielen tollen Erlebnissen», wurde Grings in einer Mitteilung des Verbandes zitiert.

Ermittlungsverfahren im Fall Tecklenburg

Gegen Grings hatte sich zuletzt ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Kleve wegen des Verdachts der Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt gerichtet. Die Europameisterin von 2005 und 2009 bestritt die Vorwürfe, die im Zusammenhang mit ihrem früheren Trainer-Job beim niederrheinischen Club SV Straelen standen. Johannes Hoppmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kleve, hatte der Zeitschrift «Bunte» die Ermittlungen bestätigt. 

Nach Mitteilung ihrer Anwälte stimmte Grings dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft zu, das Verfahren «gegen Zahlung eines geringen Geldbetrages endgültig einzustellen». In der Mitteilung heißt es weiter: «Dies ist ausdrücklich kein Schuldeingeständnis unserer Mandantin. Im Gegenteil: Der ursprüngliche Vorwurf gegen sie ist damit endgültig erledigt.»

Grings widerspricht

Grings hatte dazu der «Bild»-Zeitung gesagt: «Alle Zahlungen, die ich erhalten habe, habe ich stets ordnungsgemäß in meinen Steuererklärungen angegeben. Der Vorwurf der Beihilfe zum Vorenthalten von Arbeitsentgelt trifft nicht zu.» Der Vorwurf eines vorsätzlichen Fehlverhaltens sei ihr nicht zu machen.

© dpa
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