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Hugh Grant einigt sich mit «Sun»-Verlag auf Vergleich

Der Streit zwischen Schauspieler Hugh Grant und dem britischen Verlag News Group Newspapers wegen illegaler Informationsbeschaffung ist beigelegt. Noch offen ist eine gleichgelagerte Klage von Prinz Harry.
Hugh Grant
Hugh Grant prangert seit Langem die einst bei britischen Boulevardmedien verbreiteten illegalen Methoden der Informationsbeschaffung an. © Richard Shotwell/Invision/AP/dpa

Der britische Schauspieler Hugh Grant hat sich im Abhörskandal mit dem Verlag der Boulevardzeitung «The Sun» vor Gericht auf einen Vergleich geeinigt. Das meldete die britische Nachrichtenagentur PA aus dem Gerichtssaal in London.

Neben dem 63-jährigen Schauspieler hatte auch Prinz Harry (39) Klage gegen den Verlag News Group Newspapers (NGN) eingereicht. Es geht bei den verschiedenen Fällen unter anderem um das Abhören von Telefonen, Einbruch und andere Arten der illegalen Informationsbeschaffung. Der Verlag streitet die Vorwürfe im Zusammenhang mit der «Sun» kategorisch ab.

Grant will Geld aus Vergleich an Aktivisten spenden

in einer Reihe von Posts auf X (vormals Twitter) erläuterte Grant die nun getroffene Entscheidung. Er bedauere, dass es nicht zum Prozess gekommen sei, so der Schauspieler. «Ich würde gerne alle diese Vorwürfe, die sie abstreiten, vor Gericht prüfen lassen», schrieb er.

Hintergrund sei jedoch, dass er selbst im Fall eines Siegs in dem Verfahren auf den Anwaltskosten beider Seiten von etwa zehn Millionen Pfund (umgerechnet gut 11,7 Millionen Euro) sitzen bleiben könnte. Er nehme das Geld aus dem Vergleich daher nur widerwillig an und kündigt an, es Aktivisten zur Verfügung zu stellen, die sich zum Ziel gesetzt haben, Exzesse der Boulevardmedien aufzudecken.

Grant prangert seit Langem die einst bei britischen Boulevardmedien verbreiteten illegalen Methoden der Informationsbeschaffung an. Eine Klage Grants gegen NGN wegen der inzwischen eingestellten Wochenzeitung «News of the World» legte er bereits 2012 bei. Die Klage Prinz Harrys soll im Januar 2025 vor Gericht verhandelt werden.

© dpa
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