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Zeuge über Christian B.: Er wirkte damals merkwürdig

Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Mann ist ein Zeugenvideo abgespielt worden. Der frühere Bekannte berichtet darin, dass Christian B. damals komisch gewirkt habe.
Prozess gegen Christian B.
Der Angeklagte Christian B. kommt mit Handschellen in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. © Julian Stratenschulte/dpa Pool/dpa

Im Vergewaltigungsprozess gegen den auch im Fall Maddie mordverdächtigen Christian B. ist ein Bekannter aus der gemeinsamen Zeit in Portugal gehört worden. Ein Schwerpunkt der Befragung war der Transport einiger Taschen für B., nachdem dieser für einen Dieseldiebstahl an der Algarve verhaftet worden war. Die Aussage wurde im Landgericht Braunschweig über ein Video vorgespielt, weil der 56-jährige Mann mittlerweile in Kambodscha lebt.  

Zu Beginn der 2000er-Jahre sei es eine Zweckbekanntschaft unter Deutschen für gegenseitige Gefälligkeiten gewesen, berichtete der Zeuge. In den Taschen aus B.s Haus habe er CDs gesehen, die teils mit pornografischen Titeln beschriftet waren, sagte er. Einige dieser CDs, deren Beschriftung auf heftigen Inhalt schließen ließ, warf er nach eigenen Angaben auf dem Weg zu dem Bekannten weg. Er habe nicht gewollt, dass Kinder oder Jugendliche in dem Haus diese Dinge sehen, begründete er. Vieles erzählte der Zeuge «unter Vorbehalt», weil die Erinnerung nach so langer Zeit schwierig sei.  

Fall-Maddie nicht Teil der aktuellen Verhandlungen

Christian B. muss sich in dem Prozess wegen Vergewaltigung in drei Fällen und zwei Fällen von Kindesmissbrauch in Portugal verantworten. Das Verfahren begleiten viele Medien, weil der vorbestrafte Sexualverbrecher im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann, genannt Maddie, unter Mordverdacht steht. Diese Ermittlungen sind aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Die Verteidigung des 47-Jährigen hatte zum Prozessauftakt deutlich gemacht, dass ihr Mandant aus ihrer Sicht von allen angeklagten Taten freizusprechen sein wird.

Mit Blick auf die aufgezeichnete Befragung machte das Gericht klar, dass es sich nicht um einen Hauptbelastungszeugen für das Verfahren handelt. Er sollte aber unter anderem Angaben zum damaligen Lebensstil und zum Wohnort des Angeklagten machen. Er habe B. damals ein paar Mal getroffen, berichtete der 56-Jährige. Das Haus sei ihm verwahrlost vorgekommen. Dazu habe nicht gepasst, dass B. oft ein Sakko trug und einen Jaguar fuhr. B. habe ihm von kleineren Einbruchstouren berichtet, da habe er den Kontakt so minimal wie möglich halten wollen. B. habe komisch und nicht ganz koscher gewirkt. 

Für den Prozess sind bisher Verhandlungstage bis in den Juni angesetzt. Aus Sicht der Verteidigung ist aber längst klar, dass das für dieses umfangreiche Verfahren nicht ausreichen wird. 

© dpa
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