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Sie verurteilte Christian B.: Richterin als Zeugin vernommen

Der im Fall Maddie mordverdächtige Christian B. sitzt wegen Vergewaltigung im Gefängnis. Die damalige Richterin ist Zeugin im Prozess wegen mehrerer Sexualstraftaten. Gibt es Zweifel am Schuldspruch?
Prozess gegen Christian B.
Der Angeklagte Christian B. kommt in den Gerichtssaal im Landgericht Braunschweig. © Julian Stratenschulte/dpa

Im Vergewaltigungsprozess gegen den vorbestraften Christian B. ist die Richterin als Zeugin vernommen worden, die den Angeklagten 2019 zu sieben Jahren Haft verurteilt hat. Die als Belastungszeugen im aktuellen Verfahren geltenden Männer habe sie damals als authentisch wahrgenommen, sagte die 64-Jährige am Mittwoch im Landgericht Braunschweig. Erst durch die Aussage eines heute 53-Jährigen zu Videos, auf denen er Christian B. erkannt habe, seien Ermittler auf das damals 72 Jahre alte Opfer aus den USA aufmerksam geworden.

Dem mehrmals vorbestraften Sexualstraftäter Christian B. werden im aktuellen Braunschweiger Prozess drei Vergewaltigungen und zwei Fälle von sexuellem Missbrauch von Kindern in Portugal vorgeworfen. Zwei der mutmaßlichen Vergewaltigungen will der 53 Jahre alte Belastungszeuge auf Videos gesehen und den Angeklagten darauf erkannt haben. Die Zeugin vom Freitag hatte B. 2019 wegen Vergewaltigung der 72-jährigen US-Amerikanerin zu sieben Jahren Haft verurteilt.

Ihre damalige Braunschweiger Strafkammer verurteilte den 47-jährigen Deutschen, weil ein Haar von ihm im Bett des Opfers gefunden worden war. Die Aussagen zu Videos mit Vergewaltigungsszenen waren dabei nach Angaben der Richterin nur aufgrund der Ähnlichkeiten beim Tatgeschehen von Bedeutung. Im aktuellen Prozess sind die geschilderten Videoszenen als Vergewaltigungen angeklagt, obwohl die betroffenen Frauen nicht ermittelt werden konnten und die Videos verschwunden sind.

Dem Angeklagten wird als dritte Vergewaltigung eine Attacke auf eine 20-jährige Frau aus Irland ebenfalls in Portugal vorgeworfen. Die Irin wird im Mai als Zeugin erwartet. Sie soll in der Berichterstattung über vorgeworfene Taten ebenfalls Ähnlichkeiten zu dem Übergriff auf sich selbst erkannt haben. Ihre Aussage in Braunschweig wird für Mitte Mai erwartet.

Der Prozess wird von vielen britischen Medien begleitet, weil B. auch im Fall der 2007 aus einer portugiesischen Ferienanlage verschwundenen dreijährigen Madeleine McCann, genannt Maddie, unter Mordverdacht steht. Der Fall Maddie ist aber nicht Gegenstand der aktuellen Verhandlung. Insgesamt gilt die Unschuldsvermutung. B. schweigt im Prozess. Seine Verteidiger hatten zum Auftakt angekündigt, dass ihr Mandant aus ihrer Sicht am Ende von allen angeklagten Taten freizusprechen sein werde. Sie äußerten auch Zweifel am rechtskräftigen Urteil der mittlerweile pensionierten Richterin.

© dpa
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