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Neuschwanstein-Prozess: Kein Kontrollverlust erkennbar

Ein Sachverständiger hält das Verhalten des Angeklagten im Neuschwanstein-Prozess für durchdacht. Protokolle und Aussagen beleuchten weitere Details der tödlichen Gewalttat in der Nähe des Schlosses.
Prozess um Mord bei Schloss Neuschwanstein
Touristen stehen auf der Marienbrücke vor dem Schloss Neuschwanstein. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Archivbild

Im Prozess um den tödlichen Angriff auf zwei Touristinnen in der Nähe von Schloss Neuschwanstein sieht ein Gutachter keine Hinweise auf einen Kontrollverlust des Angeklagten. Er halte das Verhalten des 31-Jährigen für durchdacht, sagte der Sachverständige am Mittwoch beim dritten Verhandlungstermin am Landgericht Kempten. Zu diesem Ergebnis sei er auf Basis der Aktenlage und von Videos gekommen.

Notrufprotokolle und die Aussage eines Wanderers brachten am Mittwoch zudem weitere Details in dem Fall ans Licht. Der Angeklagte wurde demnach während der mutmaßlich von ihm begangenen Tat von einem Paar gestört. Er habe den Angeklagten gesehen, wie er sich in der Nähe des Wanderwegs entschuldigend die Hose geschlossen habe, nachdem er das Paar bemerkt habe, sagte ein als Zeuge geladener Wanderer vor Gericht. Er sei von einer einvernehmlichen sexuellen Handlung ausgegangen. Das Paar habe sich zurückgezogen und erst später den Rettungsdienst gerufen, als es die beiden Frauen in einem Steilhang liegend entdeckt habe.

Auch die 22 Jahre alte Überlebende alarmierte den Protokollen zufolge den Rettungsdienst, nachdem sie rund 50 Meter in die Tiefe gestürzt war und sich dabei erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. Im Verlauf der Telefonate kam auch das lebensbedrohlich verletzte Opfer, das später im Krankenhaus starb, neben ihr zum Liegen. Mehrfach und inständig bat die völlig Verängstigte die Mitarbeiter des Rettungsdiensts in der Leitung zu bleiben, da sie einen neuen Angriff des mutmaßlichen Täters fürchtete.

Das Verbrechen hatte im Juni 2023 weltweit für Entsetzen gesorgt: Ein amerikanischer Tourist soll zwei Landsfrauen auf einem Wanderweg aus sexuellen Gründen überfallen und einen Steilhang hinuntergestoßen haben. Eine 21-Jährige starb infolge von Strangulation und soll zuvor vergewaltigt worden sein. Der 31-jährige Angeklagte und die beiden Freundinnen hatten sich laut Ermittlungen erst wenige Minuten vor der Tat kennengelernt.

Der Angeklagte hatte über seinen Verteidiger zu Beginn des Prozesses ein umfassendes Geständnis abgelegt. Seither hatte er sich nicht mehr zu den Vorwürfen geäußert und verfolgt den Prozess meist regungslos und mit gesenktem Kopf. Das Gericht hat für den Prozess zunächst sechs Verhandlungstage geplant. Das Urteil könnte demnach Mitte März verkündet werden.

© dpa
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