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Mehr als fünf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert

Nach dem tödlichen Messerstich in den Kopf eines 28-Jährigen in Flensburg hat die Staatsanwaltschaft nun eine mehrjährige Freiheitsstrafe für den Angeklagten gefordert.
Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal
Eine Strafgesetzbuch liegt in einem Sitzungssaal. © Nicolas Armer/dpa/Symbolbild

Im Prozess um einen tödlichen Messerstich in Flensburg hat die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahre wegen Totschlags in einem minderschweren Fall für den Angeklagten gefordert. Der 24-Jährige habe im Verfahren vor dem Landgericht Flensburg zwar geschwiegen, sagte ein Gerichtssprecher am Freitag. Ihm sei aufgrund der gesamten Beweislage aber nachzuweisen, dass er den Messerstich tatsächlich ausgeführt habe.

Der Angeklagte soll im Dezember 2022 in Flensburg einen 28 Jahre alten Mitbewohner mit einem heftigen, durch dessen Schädeldecke geführten Messerstich tödlich verletzt haben. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft stehe fest, dass es vor der Tat zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden gekommen sei, sagte der Sprecher. Dabei sei es um Schulden des Getöteten beim Angeklagten in Höhe von 50 Euro gegangen.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bestünden zum genauen Ablauf der Tat zwar Unklarheiten, sagte der Sprecher. Der Messerstich soll aber nicht durch Notwehr zu rechtfertigen sein. Der Angeklagte habe diese Situation durch vorherige Provokationen leichtfertig herbeigeführt, ist die Staatsanwaltschaft überzeugt. Ein sogenannter Notwehrexzess ist laut Anklage auch nicht anzunehmen. Danach könnte ein Täter wegen einer Tat nicht bestraft werden, wenn er aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken gehandelt hat. All das sei aufgrund der Persönlichkeitsstruktur des Angeklagten zu verneinen, hieß es.

Zugunsten des Angeklagten wertete die Staatsanwaltschaft die notwehrähnliche Lage und den Umstand, dass er nicht vorbestraft ist. Zudem habe der Angeklagte die Tat im Nachgang aufrichtig bedauert und umfangreiche Rettungsbemühungen unternommen, wie der Gerichtssprecher weiter sagte. Unter anderem habe er den Notruf gewählt und die Rettungskräfte vor Ort eingewiesen.

Die Verteidigung will in dem Prozess am 2. Februar ihr Plädoyer halten. Ob an diesem Tag auch das Urteil fällt, ist nach Angaben des Gerichtssprechers noch unklar.

Trotz einer Notoperation starb der Mann wenige Tage nach der Tat an den Folgen der Stichverletzung. Täter und Opfer stammen aus Somalia. Der Angeklagte floh zunächst. Gegen ihn wurde ein internationaler Haftbefehl ausgestellt. Dreieinhalb Wochen nach der Tat wurde er im französischen Lille gefasst.

© dpa
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