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Angeklagter bricht nach Urteilsverkündung blutend zusammen

Vor dem Landgericht Flensburg wird ein Mann zu mehreren Jahren Haft verurteilt. Doch während der Urteilsverkündung bricht der 24-Jährige zusammen.
Flensburg - Angeklagter bricht nach Urteilsverkündung zusammen
Ein Rettungswagen vom Notarzt steht vor dem Landgericht Flensburg. . © Birgitta von Gyldenfeldt/dpa

Vor dem Landgericht Flensburg hat es während der Urteilsverkündung gegen einen 24 Jahre alten Mann wegen Totschlags einen dramatischen Zwischenfall gegeben. Der Angeklagte brach am Dienstagnachmittag im Gerichtssaal aus dem Mund blutend zusammen. Sein Dolmetscher hatte zuvor das Gericht darauf aufmerksam gemacht, dass der Mann wohl eine Rasierklinge im Mund habe. Der Angeklagte schluckte den Gegenstand dann offensichtlich herunter, ohne dass noch jemand hätte eingreifen können. Die anwesenden Wachtmeister kontrollierten den Mund des Angeklagten sogleich, fanden dabei aber keinen Gegenstand mehr, wie ein Gerichtssprecher später sagte. Ob der Angeklagte tatsächlich eine Rasierklinge mit in den Saal gebracht habe und – falls ja – wie ihm das möglich gewesen sei, bedürfe der weiteren Klärung. 

Verfahrensbeteiligte hatten auf der Zunge des Angeklagten einen metallisch aussehenden Gegenstand gesehen. Dabei könnte es sich nach Angaben des Gerichts um eine Rasierklinge oder die Spitze eines Cuttermessers gehandelt haben. Der 24-Jährige wurde mit einem Krankenwagen auf einer Trage liegend und von Justizbeamten bewacht weggefahren. Seinem Anwalt zufolge war er ansprechbar.  Nach Angaben des Gerichts vom frühen Abend lagen zunächst keine weiteren Informationen zu seinem Gesundheitszustand vor. 

Die Urteilsverkündung wurde noch am Dienstagnachmittag fortgesetzt. Das sei möglich, weil sich der Angeklagte selbst verhandlungsunfähig gemacht habe, sagte der Anwalt.

Kurz vor dem Vorfall war der Mann wegen Totschlags zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Ihm war vorgeworfen worden, im Dezember 2022 in Flensburg seinen 28 Jahre alten Mitbewohner mit einem Stich durch die Schädeldecke getötet zu haben. Trotz einer Notoperation starb der Mann wenige Tage nach der Tat an den Folgen der Stichverletzung. Täter und Opfer stammen aus Somalia. Der Täter flüchtete zunächst; dreieinhalb Wochen nach der Tat wurde er im französischen Lille gefasst. 

Der Verteidiger hatte einen Freispruch gefordert, weil sich die Täterschaft seines Mandanten nicht zweifelsfrei beweisen lasse. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft war es vor der Tat zu einer Auseinandersetzung zwischen beiden Männern gekommen. Grund sollen Schulden des Getöteten beim Angeklagten in Höhe von 50 Euro gewesen sein. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von fünfeinhalb Jahren wegen Totschlags in einem minderschweren Fall gefordert. 

Nachdem der Angeklagte zunächst geschwiegen hatte, äußerte er sich am Dienstag erstmals gegenüber der Kammer zu dem Vorwurf. Er behauptete, der Täter sei ein ihm namentlich nicht bekannter Dritter - ein Drogendealer des Getöteten - gewesen. Widersprüche zu Vernehmungen bei der Polizei konnte er auf wiederholte Nachfrage nicht ausräumen.   

Das Gericht glaubte dem Angeklagten die Ausführungen nicht. Es gebe hinreichende und konkrete Hinweise sowie objektive, harte Fakten, dass er der Täter sei, sagte der Vorsitzende Richter. Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden.

© dpa
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