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Cannabis: Woidke und Stübgen sehen Unklarheiten bei Regeln

Ein Jugendrichter feiert das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis. Brandenburgs Regierungschef und der Innenminister bleiben äußerst skeptisch.
Demonstration für die Freigabe von Cannabis
Ein Demonstrant raucht einen Joint, während er an der Demonstration „Entkriminalisierung sofort - für die Freigabe von Cannabis“, vor dem Brandenburger Tor teilnimmt. © Annette Riedl/dpa/Archivbild

Seit Ostermontag ist der Konsum von Cannabis auch in Brandenburg für Erwachsene unter Vorgaben legal - in der Landesregierung stößt die Teil-Legalisierung weiter auf Kritik. Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) warnt vor einer weitgehenden Freigabe des Cannabiskonsums. Heftige Gegenwehr kommt auch von Innenminister Michael Stübgen (CDU). Beide Politiker sehen Belastungen für Justiz und Polizei. Mit dem grünen Koalitionspartner hat es bereits Streit wegen der Teil-Legalisierung von Cannabis und des Verhaltens im Bundesrat gegeben.

Woidke: Änderungen bei Gesetz dringend notwendig

Für Regierungschef Woidke ist die weitgehende Freigabe des Cannabiskonsums nicht tragbar. «Ich halte Änderungen für dringend notwendig», sagte der SPD-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. «Mir geht es um Gesundheitsschutz und viele weiterhin ungeklärte Fragen besonders im Bereich von Polizei und Justiz.» Deshalb habe er für die Anrufung des Vermittlungsausschusses von Bundesrat und Bundestag gestimmt.

Das Rauchen von Marihuana oder Haschisch ist seit dem 1. April erlaubt, allerdings müssen in der Öffentlichkeit Abstände zu Kindern, Jugendlichen, Kitas, Schulen und Spielplätzen eingehalten werden. 25 Gramm Cannabis dürfen Erwachsene dabeihaben, 5 Gramm mehr bedeuten eine Ordnungswidrigkeit, mehr als 30 Gramm sind strafbar. Konsumenten dürfen Cannabis in bestimmten Mengen selber anbauen oder Mitglied in einem Anbau-Club werden und es so beziehen. Verkauf und Kauf sind aber weiterhin verboten.

Stübgen sieht Gesetz als «Kifferchaos» und fachlichen Unfug

Aus Sicht von Innenminister Stübgen gibt es noch Unklarheit bei den Kontrollen der Regelungen. Der CDU-Politiker sprach von «Kifferchaos». Er sieht Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne) am Zug, die Zuständigkeiten nun rasch zu klären. Es gibt vor allem auch Befürchtungen, dass auf Polizei, Justiz und kommunale Behörden erhebliche Belastungen zukommen. «Ich werde nicht akzeptieren, dass das Kifferchaos auf dem Rücken der Polizei oder der kommunalen Ordnungsämter ausgetragen wird», so Stübgen.

«Die Bundesregierung hat fachlichen Unfug beschlossen», kritisierte Stübgen weiter. «Ab 1. April soll zwar jeder Erwachsene in der Öffentlichkeit kiffen dürfen, aber nicht überall und nicht zu jeder Uhrzeit, und der Stoff dafür bleibt auch erst mal illegal. Wie man das verstehen soll, ist mir schleierhaft.» Zudem habe die Bundesregierung offengelassen, wer für welche Kontrollen zuständig sein werde, das müssten jetzt die Landesgesundheitsministerien klären. Er erwarte, dass die zuständige Ministerin Nonnemacher, «die das Gesetz schließlich nachhaltig unterstützt hat», umgehend einen Regelungsvorschlag vorlege und mit den Kommunen abstimme.

Streit in Koalition über Abstimmung zu Cannabis-Gesetz

In der Brandenburger Regierungskoalition aus SPD, CDU und Grünen hatte es im März bereits Streit wegen der Teil-Legalisierung von Cannabis und des Verhaltens im Bundesrat gegeben. Der Bundesrat hatte am 22. März den Weg für eine Teil-Legalisierung von Cannabis in Deutschland freigemacht. Die Länderkammer ließ das vom Bundestag beschlossene Gesetz passieren. Grünen-Fraktionschef Benjamin Raschke reagierte verärgert über das Abstimmverhalten Brandenburgs und sprach von einem großen Vertrauensverlust, der auch Sondierungen und Koalitionsgespräche im September nach der Landtagswahl belasten könnte.

Woidke begründete sein Vorgehen mit der Richtlinienkompetenz als Ministerpräsident. Anders als von der Koalition in Streitfällen vorgesehen, hatte er sich nicht enthalten, sondern sich für ein Nachschärfen der Gesetzespläne eingesetzt. Der SPD-Politiker sieht mit seinem Vorgehen keinen Schaden für die Koalition. «Ich habe aus meiner Verantwortung als Ministerpräsident für die Menschen meines Landes gehandelt», sagte er. «Selbstverständlich arbeiten wir in der Koalition weiterhin gut zusammen. Wir wollen und werden gemeinsam das Beste für Brandenburg erreichen.»

Richter zu Konsumenten: Gesetz muss erst wachsen

Unterdessen riet der langjährige Bernauer Jugendrichter Andreas Müller, der sich seit Jahrzehnten für die Legalisierung von Cannabis starkmacht, Konsumenten des Betäubungsmittels: «(...) erst mal langsam, keine Provokationen und das neue Gesetz wachsen lassen». Das schrieb der Strafrichter am Samstag auf der Plattform X (vormals Twitter). «Es war ein langer und teilweise sehr anstrengender Weg, den ich nur mithilfe aller Aktivisten bestreiten konnte», schrieb er am Ostermontag nach Inkrafttreten des Gesetzes. Am 20. April soll um 14.00 Uhr eine Großkundgebung vor dem Brandenburger Tor in Berlin zur Teil-Legalisierung stattfinden, unter anderem Müller wird dort sprechen.

Cannabis ist bisher die am häufigsten genutzte illegale Droge. Dazu, wie viel jährlich zu nicht-medizinischen Zwecken konsumiert wird, liegen laut Bundesgesundheitsministerium aber noch keine validen Daten vor. Laut einer Studie für 2021 haben 4,5 Millionen Erwachsene nach eigenen Angaben in den zurückliegenden zwölf Monaten wenigstens einmal Cannabis konsumiert - bei Männern 10,7 Prozent und bei Frauen 6,8 Prozent. In der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen war der Konsum demnach am stärksten verbreitet. Dabei bestehen Experten zufolge bis zum Alter von 25 Jahren wegen des noch anhaltenden Reifeprozesses des Gehirns besondere Risiken für psychische, physische und soziale Beeinträchtigungen.

© dpa
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