Das Verfahren gegen den Mann wird vom Landgericht Neuruppin neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte ein Urteil des Landgerichtes wegen Totschlags zu zwölfeinhalb Jahren Haft aufgehoben. Als Grund nannte der BGH eine rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung. Demnach seien «gewichtige Indizien nicht berücksichtigt» worden, die dafürsprechen könnten, dass statt Totschlag ein Mord vorliegen könne. Dafür müsse ein Mordmerkmal wie zum Beispiel Heimtücke erfüllt sein.
Laut Urteil des Landgerichts Neuruppin vom vergangenen Jahr hatte der Oranienburger die damals 26 Jahre alte Frau am 15. Juli 2021 in der Bunkeranlage in einem Wald bei Oranienburg erstochen. Er selbst hatte bei einem Gutachter angegeben, dass er mit seiner Ex-Freundin in dem Bunker gewesen sei, dann aber einen «Filmriss» gehabt habe und sich anschließend mit Blut an den Händen vor dem Bunker wiedergefunden habe. Die 26-Jährige war einige Tage zuvor von Familienangehörigen als vermisst gemeldet worden. Ermittlungen der Polizei zufolge war die junge Frau freiwillig zur Bunkeranlage gegangen.
Zum erneuten Prozessbeginn machten die Großmutter und die Mutter des Opfers deutlich, dass die Tat die Familie sehr belaste. Das betreffe auch die insgesamt sieben Geschwister des Opfers und ihren siebenjährigen Sohn. Einige der jungen Menschen seien auch in psychologischer Behandlung.