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Mädchen fast verhungert: Haftstrafen für Mutter und Partner

Das fünfjährige Mädchen wäre fast verhungert: Dafür müssen seine Mutter und ihr früherer Lebensgefährte mehrere Jahre ins Gefängnis. Das entschied das Kölner Landgericht am Mittwoch in einem Revisionsprozess. Wie schon im ersten Prozess verurteilten die Richter die Frau wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu neun Jahren Haft. Ihr Ex-Partner, der nicht der leibliche Vater des Kindes ist, erhielt eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.
Gefängnis
Ein Stacheldrahtzaun umzäunt das Gelände einer Justizvollzugsanstalt © Bernd Weißbrod/dpa/Symbolbild

Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte das ursprüngliche Urteil des Landgerichts von Mai 2021 in Teilen aufgehoben und zur Neuverhandlung an eine andere Kammer zurückverwiesen. Der BGH hatte zwar auch versuchten Mord durch «grausame Tatbegehung» als erwiesen angesehen - eine Verdeckungsabsicht, die das Landgericht strafschärfend gewertet hatte, sei dagegen nicht zweifelsfrei erwiesen.

Im neu aufgerollten Verfahren konnte die Kammer nun keine Verdeckungsabsicht erkennen. Dennoch sah das Gericht keinen Spielraum für mildere Strafen - dafür sei die Tat zu gravierend. Im August 2020, kurz vor Inobhutnahme des Kindes durch das Jugendamt, habe «jederzeit mit dem Ableben des Mädchens» gerechnet werden müssen, so desolat sei sein Zustand gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.

Die beiden Deutschen hatten der damals Fünfjährigen in ihrer Wohnung in Bergheim bei Köln monatelang kaum Essen gegeben. Zudem wurde das Mädchen «abgesondert in einem abgedunkelten und ungelüfteten Zimmer gehalten». Am Ende wog das Kind bei einer Körpergröße von knapp einem Meter gerade noch acht Kilogramm. Aufgrund von Mangelernährung habe akute Lebensgefahr bestanden, das Mädchen sei nur noch «Haut und Knochen» gewesen, sagte der Richter.

Mittlerweile lebt es in einer heilpädagogischen Einrichtung und besucht eine Förderschule. Die psychischen und körperlichen Folgen für das Mädchen seien bis heute schwerwiegend, so das Gericht.

© dpa
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