Games Music Hörbücher Gymondo MyTone Alle Services
vodafone.de

Karlsruhe: Reichelt-Kritik an Bundesregierung ist erlaubt

Im Streit über Kritik an der Bundesregierung hat sich der ehemalige «Bild»-Chefredakteur Julian Reichelt mit einer Verfassungsbeschwerde am Bundesverfassungsgericht durchgesetzt. Reichelt hatte sich vor dem höchsten deutschen Gericht gegen eine einstweilige Verfügung des Kammergerichts Berlin gewendet, durch die ihm eine kritische Äußerung über die Bundesregierung untersagt wurde. Die Entscheidung des Kammergerichts verletze Reichelt in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Sie verfehle den Sinn der angegriffenen Äußerung und deren Charakter als Meinungsäußerung. Der Staat habe grundsätzlich auch scharfe und polemische Kritik auszuhalten. Der Fall wird an das Kammergericht zurückverwiesen und muss dort neu verhandelt werden.
Bundesverfassungsgericht
Ein Hinweisschild mit Bundesadler und dem Schriftzug "Bundesverfassungsgericht". © Uli Deck/dpa

Reichelt hatte im August 2023 auf der Onlineplattform X geschrieben, Deutschland habe in den letzten zwei Jahren 370 Millionen Euro Entwicklungshilfe an die Taliban gezahlt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) stellte einen Antrag auf eine einstweilige Verfügung.

Das Kammergericht Berlin untersagte daraufhin Reichelt, der heute für das Portal «Nius» tätig ist, die Aussage zu verbreiten oder zu veröffentlichen. Es handele sich um eine «unwahre Tatsachenbehauptung», die geeignet sei, das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Bundesregierung zu gefährden. Der durchschnittliche Leser verstehe die Äußerung so, dass das Geld von der Bundesregierung direkt an die Taliban ging. Nach Angaben des BMZ erfolgt die Umsetzung entwicklungspolitischer Maßnahmen der Bundesregierung in Afghanistan ausschließlich regierungsfern über die Weltbank, UN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen. Es erfolgen demnach keine finanziellen Zusagen an das Taliban-Regime.

«Selbstverständlich hält das Entwicklungsministerium auch schärfste und polemische Kritik aus», erklärte ein BMZ-Sprecher am Dienstag. «Es ging uns bei diesem Verfahren ausdrücklich nicht darum, uns vor Kritik zu schützen, sondern allein darum, dass die Fakten stimmen.» Das sei Grundlage für eine ehrliche Debatte. «Wir nehmen dieses Urteil mit Respekt zur Kenntnis und werden den Rechtsstreit in dieser Sache nicht weiter verfolgen.»

© dpa
Das könnte Dich auch interessieren
Empfehlungen der Redaktion
Gerard Depardieu
People news
Depardieu im Oktober wegen sexueller Übergriffe vor Gericht
Billie Eilish
Musik news
Billie Eilish kündigt Tour an - Vier Konzerte in Deutschland
Geplante Neuverfilmungen: Auf diese 5 Reboots freuen wir uns 2024 & 2025 besonders
Tv & kino
Geplante Neuverfilmungen: Auf diese 5 Reboots freuen wir uns 2024 & 2025 besonders
iPad
Internet news & surftipps
EU: Apple muss alternative App-Stores fürs iPad zulassen
Wiener Hofburg
Internet news & surftipps
Wie können KI-Waffen kontrolliert werden?
Kamera eines Smartphones
Das beste netz deutschlands
Smartphones: Bringen mehr Megapixel bessere Bilder?
Thomas Tuchel
Fußball news
Tuchels größte Bayern-Spiele: «Es gibt nur noch Real Madrid»
Passagiere vor dem Leitwerk einer Ryanair Maschine
Reise
Berichte: Ryanair verlangt Nachzahlung der Ticketsteuer