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Pflegegutachten - Alternativen zum Hausbesuch gefragt

Immer mehr Menschen in Berlin werden in den nächsten Jahren pflegebedürftig. Nicht nur für Berufe, die direkt mit der Pflege zu tun haben, bedeutet das einen höheren Aufwand.
Pflegegutachten
Eine Pflegerin zeigt einer pflegebedürftigen Patientin beim Hausbesuch eine Einkaufsliste. © Monika Skolimowska/dpa

Mit Blick auf den demografischen Wandel setzt der Medizinische Dienst Berlin-Brandenburg bei der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit auch auf Alternativen zum Hausbesuch. So würden zum Beispiel strukturierte Telefoninterviews genutzt und derzeit in einem Projekt die Videobegutachtung erprobt, teilte der Medizinische Dienst auf dpa-Anfrage mit. «Online-Fragebögen für Versicherte und Angehörige helfen uns, wichtige Informationen schnell zu erhalten.» Zukünftig müssten weitere Maßnahmen geprüft werden, wie etwa das Verschlanken von Pflegegutachten, Unterstützung der Gutachter durch Assistenzen sowie der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Vorbereitung von Gutachten.

Berlin steht einer Prognose zufolge bereits in den kommenden Jahren ein deutlicher Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen bevor. Nachdem Ende 2021 noch rund 185 500 Menschen in der Hauptstadt pflegebedürftig waren, sollen es 2030 voraussichtlich mindestens rund 205 000 sein, wie die für Pflege zuständige Senatsverwaltung Anfang Dezember zu eigenen Berechnungen mitgeteilt hatte. Für den Zeitraum 2021 bis 2030 entspreche dies einer relativen Zunahme um gut zehn Prozent. Bis 2040 sei ein weiterer, aber weniger starker Anstieg zu erwarten, auf mindestens rund 208 000 Pflegebedürftige.

Die Wartezeiten auf Begutachtungen haben sich für Antragsteller in Berlin im ersten Halbjahr 2023 den Werten von vor der Pandemie angenähert. Das geht aus einer Statistik des Medizinischen Dienstes hervor. Vom Eingang des Pflegeantrags bis zu einer Terminankündigung vergingen demnach bis zur Jahresmitte im Schnitt 29,5 Tage - dabei seien normalerweise 10 bis 14 Tage zur Vorankündigung enthalten, hieß es. Im gesamten Jahr 2022 hatten Berliner Antragsteller im Schnitt rund 55 Tage warten müssen, im Jahr 2021 rund 40. 2019 waren es rund 29. «Wir haben aktuell einen Auftragsbestand, der zu über 99 Prozent fristgerecht begutachtet wird», teilte der Medizinische Dienst mit.

Wenn man einen Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse stellt, wird der Medizinische Dienst mit dem Erstellen eines Gutachtens beauftragt. Speziell dafür ausgebildete Pflegefachkräfte oder Ärztinnen und Ärzte prüfen zum Beispiel, wie mobil die Person ist, wie gut sie kommunizieren und sich versorgen kann und wofür Hilfe benötigt wird. Es geht um die Einstufung in einen der fünf Pflegerade. Die Entscheidung darüber, ob jemand berechtigt ist, Leistungen zu beziehen, trifft die Pflegekasse.

© dpa
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