Sie forderte ein entschlossenes Vorgehen der zuständigen Behörden. Die Praktik verstoße gegen das deutsche und europäische Tierschutzrecht.
Der Berliner Staatsanwaltschaft sind nach eigenen Angaben zwei Vorfälle bekannt, die im Zusammenhang mit den genannten Vorgängen stehen dürften. Weitere Verfahren seien zunächst nicht feststellbar, teilte ein Behördensprecher auf Anfrage mit.
In einem Fall sei gegen einen namentlich bekannten Mann ermittelt worden wegen des Verzehrs von Taubeneiern. Dieses Verfahren sei Ende September eingestellt worden, da keine Anhaltspunkte für eine strafbare Handlung nach dem Tierschutzgesetz ersichtlich gewesen seien, so der Sprecher. Das Verfahren sei aber am 26. Oktober wieder aufgenommen worden, weil sich die Anzeigeerstatterin beschwert habe. Es werde geprüft, ob möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit vorliege.
In einem weiteren Fall ging es laut Staatsanwaltschaft um einen unbekannten Mann, der eine Taube gezielt zum Zwecke des Verzehrs getötet haben sollte. «Dieses Verfahren wurde eingestellt, da ein Tatverdächtiger nicht ermittelt wurde», so der Sprecher. Zudem setze eine strafbare Handlung entweder eine Quälerei oder eine Tötung ohne vernünftigen Grund. In dem Fall sei das Tier aber zum anschließenden Verzehr getötet worden.