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Verfahren gegen Busfahrer nach Unfall eingestellt

In Mainz kracht eine Tram in einen Linienbus. Ein 94-Jähriger wird in der Straßenbahn verletzt und stirbt Tage später. Nun hat sich das Mainzer Amtsgericht mit der Rolle des Busfahrers beschäftigt.
Amtsgericht Mainz
Blick auf ein Schild mit dem Landeswappen von Rheinland-Pfalz und der Aufschrift «Landgericht Amtsgericht». © Arne Dedert/dpa

Rund 17 Monate nach einem folgenschweren Unfall zwischen einem Linienbus und einer Straßenbahn ist das Verfahren gegen den Busfahrer vor dem Amtsgericht Mainz gegen eine Geldauflage von 1800 Euro eingestellt worden. Das Gericht sah am Mittwoch lediglich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht bei dem Busfahrer und keine fahrlässige Tötung.

Es ging um einen Vorfall vom September 2022 in Mainz. Damals hatte der Busfahrer sein Gefährt abrupt gebremst, möglicherweise weil er seine Frau auf dem Bürgersteig gesehen hatte. Die hinter dem Bus fahrende Tram krachte trotz einer Vollbremsung in das Heck des Busses. 

In der Straßenbahn prallte ein 94-Jähriger gegen eine Querstrebe und brach sich Rippen und einen Brustwirbel. Er kam in die Mainzer Uniklinik, wurde später entlassen und starb dann wenige Tage darauf zuhause. 

Nach dem Zusammenstoß war sowohl gegen den Fahrer des Busses als auch gegen den der Tram ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verhängt worden. Der seinerzeit 39-jährige Tramfahrer akzeptierte den Strafbefehl, der eine Geldstrafe von 4500 Euro nach sich zog und eine einmonatige Fahrsperre. Der damals 37 Jahre alte Busfahrer legte gegen den Strafbefehl mit einer in seinem Fall 3500 Euro hohen Geldstrafe und einem Fahrverbot Widerspruch ein. 

Das Amtsgericht sah nun beim Busfahrer lediglich eine Verletzung der Sorgfaltspflicht und stellte das Verfahren daher gegen die Geldauflage ein. Eine Rechtsmedizinerin hatte erläutert, dass die bei dem Unfall verursachten Brüche Einfluss auf den Tod des 94-Jährigen gehabt haben könnten. Es sei aber auch nicht auszuschließen, dass der Mann ohnehin gestorben wäre. 

© dpa
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