Gehalt ohne Arbeit bezogen? Awo-Sozialarbeiter muss zahlen
Ein früherer Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt (Awo) in Wiesbaden und Frankfurt muss 500 Euro Geldbuße zahlen. Im Gegenzug wurde das wegen Beihilfe zur Untreue anhängige Strafverfahren gegen ihn am Montag vom Amtsgericht Frankfurt eingestellt. Es seien zu viele Zweifel vorhanden, ob der 50 Jahre alte Angeklagte tatsächlich rund 20.000 Euro Gehalt ohne tatsächliche Arbeitsleistung erhalten habe, hieß es zur Begründung. Auch die Staatsanwaltschaft war zuvor von den ursprünglichen Anklagevorwürfen abgerückt.
Der 50-Jährige war vom Amtsgericht per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 3600 Euro (180 Tagessätze) verurteilt worden. Das Gericht ging zunächst davon aus, dass er insgesamt drei Arbeitsverträge als angeblicher Sozialarbeiter mit den Awo-Kreisverbänden abgeschlossen hatte, ohne tatsächlich gearbeitet zu haben.
Vor Gericht beteuerte der Angeklagte jedoch, die arbeitsvertraglich vereinbarten Dienste verrichtet zu haben. Nachdem Zeugen nicht zur Verfügung standen, beschlossen Gericht und Staatsanwaltschaft, das Verfahren «wegen geringer Schuld» einzustellen. Wenn der 50-Jährige die Geldauflage bezahlt, wird die Einstellung rechtskräftig.