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Tod auf der A9: Ex-Partnerin schildert Kampf um Sorgerecht

Erschossen auf der A9: Ein erbitterter Streit um das gemeinsame Kind soll mit dem Mord an einer Lehrerin geendet sein. Vor Gericht spricht eine Ex-Freundin über Gespräche mit einem der Angeklagten.
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Im Prozess um den Mord an einer Lehrerin hat eine Ex-Freundin eines Angeklagten von Gesprächen mit ihrem ehemaligen Partner vor der Tat berichtet. Er habe unter anderem Andeutungen zu einem Auto gemacht, das er besorgt habe und das von den Behörden und der Polizei nicht klar einem Besitzer zuzuordnen sei, sagte die 42-Jährige am Montag im Landgericht Potsdam. Konkret sprach sie von einem «nicht nachvollziehbaren Auto», das er immer wieder hätte umparken müssen, damit es nicht zu lange an einem Ort sichtbar sei. Er habe nicht gesagt, was er damit vorhat und woher er diesen Wagen hatte, ergänzte die Frau. Laut Staatsanwaltschaft soll die getötete Lehrerin auf der Autobahn von einem Auto abgedrängt worden sein, bevor sie erschossen wurde.

Nach Ansicht der Anklage wurde die Frau im Mai 2023 auf dem Standstreifen der Autobahn 9 vor dem Hintergrund eines Streits um den gemeinsamen Sohn mit ihrem Ex-Partner von diesem und einem gleichaltrigen Schulfreund ermordet. Die Frau sei in den Augen des Vaters zunehmend ein Störfaktor für die Vater-Sohn-Beziehung geworden, sagte Staatsanwältin Maria Stiller zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Potsdam.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 42-jährigen Ex-Partner und dessen Freund vor, die Lehrerin im Mai vergangenen Jahres auf der A9 in Brandenburg «heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mittels einer Schusswaffe» ermordet zu haben. Der zweite Angeklagte soll die Frau - angestiftet durch den anderen - letztlich erschossen haben. Die Polizei hatte die 40-Jährige tot in dem abgestellten Auto auf der A9 zwischen den Anschlussstellen Beelitz und Brück (Kreis Potsdam-Mittelmark) entdeckt. Beide Angeklagte sind deutsche Staatsbürger.

Die Ex-Freundin berichtete am Montag, dass ihr ehemaliger Partner seinen leiblichen Sohn ihr gegenüber verleugnet und ihn und dessen Mutter als «Mitbewohner» bezeichnet habe. Demnach habe er nie eine Beziehung mit der Getöteten geführt und diese und ihren Sohn aus Mitleid aufgenommen. Den Sohn habe er im Laufe der Jahre wie seinen eigenen Sohn behandelt, so die Beschreibung der Ex-Freundin. Zudem habe er ihr erzählt, zeugungsunfähig zu sein. Der Frage, wer der Vater des Kindes sei, sei er ausgewichen.

Die ehemalige Partnerin zeichnete vor Gericht das Bild eines pedantischen Mannes, der seinen Sohn wie seinen Augapfel hütete und die leibliche Mutter für überfordert und für die Kindeserziehung ungeeignet hielt. Deshalb sei er auch in einen Sorgerechtsstreit gezogen, den er später gewann. Anschließende Auseinandersetzungen mit dem späteren Opfer hätten ihn sehr beschäftigt und nach seinen Aussagen «viel Kraft» gekostet, führte die dreifache Mutter aus. Wenn es um seinen Sohn ging, habe er teilweise überzogen reagiert und herumgebrüllt.

Das Verhältnis mit der Mutter des Kindes sei durch Hass und Wut geprägt gewesen, sagte die Ex-Freundin des Angeklagten. Er habe häufig über sie geschimpft und soll in wenigen Fällen sogar Drohungen ausgesprochen haben. So schrieb er nach Angaben der Zeugin über einen Kurznachrichtendienst: «Sie muss weg.» In einem anderen Fall soll er geschrieben haben, dass er mit ihr «kurzen Prozess» machen werde.

Die Frau berichtete zudem, dass ihr angeklagter Ex-Freund weitere Kinder habe. Sie habe im Oktober des vergangenen Jahres einen gemeinsamen Sohn zur Welt gebracht, sagte sie. Er habe sich aber nicht zu der Vaterschaft bekannt. Zudem soll er ein weiteres Kind gezeugt haben.

Von dem Mord erfahren hatte die Frau nach eigener Aussage aus den Medien. Sie hielt aufgrund der Umstände und den Angaben ihres Ex-Partners eine Beteiligung dessen für möglich, wie sie im Prozess berichtete. Sie habe lange gezögert und mit sich gekämpft, bevor sie zur Polizei ging, sagte sie im Landgericht. Sie habe gewusst, dass das womöglich auch eine Verhaftung des Vaters ihres ungeborenen Kindes nach sich ziehen könnte.

© dpa
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