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Tod einer Fünfjährigen: Haft und Psychiatrie beantragt

Knapp neun Monate nach dem gewaltsamen Tod eines fünfjährigen Mädchens in Berlin-Pankow ist ein Urteil gegen den mutmaßlichen Täter in Sicht. Die Staatsanwaltschaft beantragte am Donnerstag im Prozess wegen Totschlags eine Jugendstrafe von neun Jahren Haft sowie eine Unterbringung des 20-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus. Er sei ohne Behandlung «extrem gefährlich».
Justitia
Die Justitia ist an einer Scheibe am Eingang zum Oberlandesgericht zu sehen. © Rolf Vennenbernd/dpa/Symbolbild

Die Verteidiger plädierten auf eine «etwas geringere Haftstrafe» und sprachen sich gegen eine Unterbringung aus. Das Berliner Landgericht will am 14. November ein Urteil verkünden.

Angeklagt ist ein Bekannter der Familie des getöteten Kindes, der ab und zu auf die Fünfjährige und deren drei jüngere Schwestern aufgepasst hatte. Er soll am Nachmittag des 21. Februars dieses Jahres im Bürgerpark Pankow sieben Mal auf das Kind eingestochen haben. Das Mädchen starb im Krankenhaus. Der Angeklagte mit türkischen Wurzeln und deutscher Staatsangehörigkeit hat in dem seit drei Monaten laufenden Prozess zu den Vorwürfen geschwiegen.

«Die Motive konnten leider nicht aufgeklärt werden. Es ist unklar, was er dachte», so die Staatsanwältin. Sie halte eine «emotionale Überforderung» des jungen Mannes, bei dem eine Intelligenzminderung vorliege, für möglich. Es sei von verminderter Schuldfähigkeit auszugehen, der Angeklagte sei aus ihrer Sicht in seiner Steuerungsfähigkeit eingeschränkt gewesen. Massive psychosoziale Fehlentwicklungen seien bereits in Schulberichten belegt worden. Eine Steigerung der Aggressivität sei erkennbar.

Die Verteidiger erklärten, die Familie des Angeklagten sei bereit, eine externe Therapie ergänzend zu Maßnahmen in der Jugendstrafanstalt zu bezahlen - «er braucht eine Aufarbeitung der Tat». Der damals 19-Jährige habe sich eine Beziehung eingebildet. Als ihn die Frau am Tattag mit ihren Kindern auf einen Spielplatz schickte, sei ihm «klar geworden, dass es nicht klappt».

Der Angeklagte wurde am Tattag festgenommen, nachdem das vermisst gemeldete Mädchen leblos in einem Gebüsch aufgefunden worden war. Seitdem befindet er sich in Untersuchungshaft.

© dpa
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