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Branche sieht Chancen durch Aufhebung von Windenergie-Plan

Die Genehmigung von Windrädern im Norden des Landes wird schwieriger. Gerichte haben den Regionalplan gekippt. Die Branche sieht darin aber auch eine neue Chance. Die SPD fordert schnell neue Pläne.
Windpark
Blick auf Windräder in der See. © Jens Büttner/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Der Landesverband Erneuerbare Energien hat nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur regionalen Windplanung auf Chancen für den Ausbau der Windräder im Norden Schleswig-Holsteins verwiesen. «Durch die jetzt geltende Privilegierung der Windenergie in Planungsraum I können Anlagen trotzdem genehmigt werden, noch bevor die nächste Regionalplanung abgeschlossen ist», sagte Geschäftsführer Marcus Hrach am Mittwoch. Hinderlich sei aber, dass Beschleunigungsmechanismen von Bundes- und EU-Ebene dort nicht mehr griffen. Hrach geht davon aus, dass ein großer Teil der bislang ausgewiesenen Windkraft-Flächen im Norden des Landes bereits bebaut oder beplant ist. «Damit wären mit den aktuellen Plänen kaum weitere Genehmigungsanträge möglich.»

Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hatte die regionale Planung für den Ausbau der Windenergie im März 2023 für unwirksam erklärt. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. Dagegen hatte die Landesregierung Beschwerde eingelegt, die vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde. Damit ist die Aufhebung des Windregionalplans für die Kreise Nordfriesland und Schleswig-Flensburg sowie die Stadt Flensburg rechtskräftig.

Das Oberverwaltungsgericht hatte in seiner Urteilsbegründung erklärt, die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie leide an einem Abwägungsmangel. Der Regionalplan führt die Landschaftsschutzgebiete Wiedingharder- und Gotteskoog sowie Ostenfeld-Schwabstedter Geest mit vorgelagerter Marsch (Nordfriesland) als Tabugebiete für Windkraft auf. Deren Ausweisung als Bereiche ohne Windräder beruhte laut Gericht jedoch auf Kreisverordnungen, die das OVG bereits im Mai 2020 mit Urteilen für unwirksam erklärt hatte. Geklagt hatte eine Projektgesellschaft, die im nördlichen Kreis Schleswig-Flensburg ein Windrad errichten wollte (Az. 5 KN 53/21).

Die schwarz-grüne Landesregierung kündigte an, mit Hochdruck weiter an neuen Regionalplänen zu arbeiten. Der aktuelle Landesentwicklungsplan Windenergie bleibe zunächst gültig. Demnach beträgt der Mindestabstand von Windrädern zu einzelnen Wohnhäusern die dreifache Anlagenhöhe und zu Siedlungen die fünffache Höhe. Nach Angaben des Innenministeriums seien geringfügige Unterschreitungen nur bei kleinen Anlagen möglich, die jedoch kaum noch auf dem Markt seien. Erste Entwürfe der neuen Pläne sollen im Laufe des Jahres folgen.

SPD-Landtagsfraktionschefin Serpil Midyatli sagte am Mittwoch, Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack (CDU) habe genug Zeit gehabt, die Fehler in der alten Planung zu heilen. «Ihre Ankündigung, jetzt mit Hochdruck bis 2027 neue Regionalpläne zu erstellen, ist ein Witz.» Die neue Planung müsse innerhalb weniger Monate erstellt werden. «Ohne eine schnelle, neue Planung droht uns genau das Szenario, was wir in den letzten zwei Jahrzehnten parteiübergreifend verhindern wollten: Wildwuchs.»

© dpa
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