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Cannabis-Gesetz: Tausende Verfahren müssen überprüft werden

Vom 1. April an soll der Besitz von 25 Gramm Cannabis straffrei sein. Das bedeutet auch für die Hamburger Justiz einen erheblichen Mehraufwand.
Cannabispflanze
Eine Cannabispflanze. © Georg Wendt/dpa/Symbolbild

Wegen der geplanten Legalisierung von Besitz geringer Mengen Cannabis müssen in Hamburg mehrere Tausend Verfahren überprüft werden. «Die geplante Rückwirkung der Straffreiheit auf laufende Vollstreckungsvorgänge bringt einen ganz beträchtlichen administrativen Aufwand mit sich», sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen dem «Hamburger Abendblatt». Dabei seien die Staatsanwaltschaft sowie die Gerichte betroffen. Allerdings sei das Ausmaß des Aufwandes noch nicht genau abzuschätzen. Insgesamt hätten rund 3700 Vollstreckungsakten gegen Erwachsene gesichtet werden müssen.

«Aufgrund dieser Prüfung hat die Staatsanwaltschaft den Strafgerichten mitgeteilt, dass sie die Anzahl betroffener Verfahren gegen Erwachsene auf insgesamt rund 750 schätzt», sagte der Gerichtssprecher. Das bedeute, dass in etwa 750 Verfahren voraussichtlich neue Strafen gebildet werden müssen. Dies ist Folge der zum 1. April geplanten Straffreiheit für den Besitz von Cannabis bis zu einer Menge von 25 Gramm.

Denn nach dem Gesetzesentwurf wirkt sich die Legalisierung nicht nur für die Zukunft und auf laufende Strafverfahren, sondern auch auf schon rechtskräftig verhängte Strafen aus, wenn die abgeurteilte Tat nach neuem Recht nicht mehr strafbar und die Vollstreckung der Strafe noch nicht abgeschlossen ist. Da sich Einzelheiten und der Zeitpunkt des Inkrafttretens noch ändern könnten, sei der Bearbeitungsaufwand für laufende Vollstreckungsvorgänge zurzeit jedoch noch nicht verlässlich zu bemessen.

© dpa
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