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Gallina: Cannabis-Freigabe kommt für Länder zu schnell

Mit Alkohol und Nikotin belasten schon genug legale Drogen das Gesundheitssystem, meint die Ärztekammer Hamburg. Die jetzt beschlossene Freigabe von Cannabis sieht sie als Fehler.
Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina
Anna Gallina (Bündnis 90/Die Grünen), Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, spricht. © Georg Wendt/dpa

Die Ärztekammer in Hamburg sieht die vom Bundestag beschlossene Legalisierung von Cannabis als Fehler. «Aus medizinischer Sicht ist völlig klar, dass Cannabis-Konsum insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen negative Folgen für Gedächtnis- und Lernleistungen hat», sagte Kammerpräsident Pedram Emami am Freitag. «Mir ist daher unerklärlich, warum der Gesetzgeber hier keine strengeren Vorschriften vorsieht.» Das nun beschlossene Gesetz reiche in puncto Jugendschutz nicht aus. Zudem sei es fatal, in erster Linie auf eine digitale Aufklärungsplattform zu setzen und die lokale Präventionsarbeit zu schwächen.

«Das ist zu wenig, um Jugendliche und junge Erwachsene wirklich zu erreichen», warnte Emami. Zudem seien regionale Konsumverbote rund um Schulen und Jugendeinrichtungen in der Praxis - gerade in einer Stadt wie Hamburg - schwer umsetzbar. «Es ist auch ein Irrglaube anzunehmen, dass eine Legalisierung von Cannabis zu weniger Konsum und größerem Risikobewusstsein bei Jugendlichen führt.»

Das Gesundheitssystem werde schon heute stark durch die Folgen des Konsums von Alkohol und Nikotin belastet. «Auch daher sehen wir keinen Grund, eine weitere gesundheitsschädliche Substanz zu legalisieren», so die Ärztekammer.

Laut dem vom Bundestag beschlossenen Gesetz sollen Besitz und Anbau von Cannabis zum 1. April mit zahlreichen Vorgaben für Volljährige zum Eigenkonsum legal werden. Erlaubt werden soll für Erwachsene ab 18 Jahren grundsätzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, Sportstätten und in Sichtweite davon verboten werden - konkret in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.

Wegen der ab 1. April geltenden Straffreiheit für den Besitz von Cannabis müssen viele Gerichtsverfahren überprüft werden - auch in Hamburg. Die Rückwirkung der Straffreiheit auf laufende Vollstreckungsvorgänge bringe «einen ganz beträchtlichen administrativen Aufwand mit sich», sagte Gerichtssprecher Kai Wantzen dem «Hamburger Abendblatt». In rund 750 Verfahren gegen Erwachsene bestehe möglicherweise Handlungsbedarf, wie eine erste grobe Schätzung nach Durchsicht von 3700 infrage kommenden Verfahren durch die Staatsanwaltschaft ergeben habe.

Laut neuer Rechtslage wirkt sich die Legalisierung nicht nur für die Zukunft und auf laufende Strafverfahren, sondern auch auf schon rechtskräftig verhängte Strafen aus, wenn die abgeurteilte Tat nun nicht mehr strafbar und die Vollstreckung der Strafe noch nicht abgeschlossen ist.

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina kritisierte das schnelle Inkrafttreten der Cannabis-Legalisierung zum 1. April. Zwar sei ihr die eingeschränkte Freigage der Droge für Erwachsene «ein wichtiges und langjähriges politisches Anliegen», sagte die Grünen-Politikerin am Freitag in Hamburg. «Es ist aber sehr schade, dass der Gesetzentwurf nun im Bundestag verabschiedet wurde, ohne dass den Ländern für die Vorbereitung der Umsetzung ausreichend Zeit gegeben wird.»

Sie erwarte deshalb noch Auseinandersetzungen im Bundesrat. «Wichtige Forderungen aus den Ländern wurden zwar aufgegriffen, andere Punkte aber ignoriert», sagte sie. So werde die Justiz etwa durch die rückwirkende Straffreiheit belastet. Der Aufwand für laufende Vollstreckungsvorgänge lasse sich noch gar nicht abschätzen.

«Das geplante schnelle Inkrafttreten stellt viele Behörden in den Ländern vor hohe Hürden, weil der Implementierungsaufwand enorm ist», sagte Gallina. «Der Bund hätte das alles besser regeln können, die Länder haben schließlich lang und deutlich genug auf die großen Herausforderungen bei der Umsetzung hingewiesen.» Ein Gesetz dürfe kein Selbstzweck sein. «Es braucht mehr Zeit, um das Vorhaben erfolgreich umsetzen zu können.»

© dpa
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