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Kein Feuerwerk am Hauptbahnhof und Harburger Bahnhof

Seit Donnerstag wird wieder Feuerwerk verkauft. Aber nicht überall darf das zu Silvester gezündet werden. An zwei Hamburger Bahnhöfen darf es zu bestimmten Zeiten nicht mal im Rucksack sein.
Feuerwerksverkauf
Ein Kunde steht am ersten Tag des Verkaufs von Feuerwerk im Einzelhandel in einem Geschäft. © Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Silvesterfeuerwerk und Böller dürfen zum Jahreswechsel am Hamburger Hauptbahnhof und am Bahnhof Harburg nicht mitgenommen oder gar gezündet werden. Konkret ist das an den beiden Bahnhöfen vom 31. Dezember (15.00 Uhr) bis zum 1. Januar (8.00 Uhr) verboten. Die Bundespolizei hat eine entsprechende Allgemeinverfügung zum Mitführ- und Abbrennverbot von Pyrotechnik für mehrere Bahnhöfe im Norden erlassen. Für durchreisende Fahrgäste mit entsprechenden Bahntickets gelte das Verbot nicht. Auch nicht für ankommende Reisende, die direkt weiter ins Stadtgebiet laufen.

Ein Grund für die schärferen Regeln ist, dass unbeteiligte Passanten und Reisende durch Feuerwerk verletzt werden könnten, wie die Bundespolizei mitteilte. Außerdem häufe sich die Nutzung illegaler Böller und selbstgebauter Pyrotechnik, was die Gefahr weiter erhöhe. Das Verbot gilt jeweils im gesamten Bahnhofsgebäude sowie auf den Bahnsteigen. Ausgenommen ist sogenanntes Kleinstfeuerwerk, also Knallerbsen, Wunderkerzen und Tischfeuerwerk.

«Das Verhalten einer großen Anzahl von Personen bei Silvesterfeierlichkeiten hat gezeigt, dass diese nicht gewillt sind, die geltende Rechtslage, insbesondere die körperliche Unversehrtheit anderer Personen und das Eigentum zu respektieren», hieß es in der Mitteilung. 2022 waren in Hamburg zum Jahreswechsel Polizei- und Rettungskräfte angegriffen und verletzt worden. Zuletzt war es auch in der Halloween-Nacht zu Ausschreitungen gekommen. Im Stadtteil Harburg warfen nach Polizeiangaben mehrere Hundert junge Menschen Böller auf Einsatzkräfte.

Verbotszonen für Feuerwerk hat die Polizei Hamburg in diesem Jahr auch wieder auf dem Rathausmarkt und rund um die Binnenalster eingerichtet. Vom 31. Dezember (18.00 Uhr) bis zum 1. Januar (1.00 Uhr) darf dort keine Pyrotechnik mitgeführt werden.

Vor dem Jahreswechsel warnte auch das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) vor dem unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk und Böllern. In der Silvesternacht komme es immer wieder zu schwersten Handverletzungen. Vor allem illegale Böller führten durch ihre hohe Sprengkraft zu Verletzungen, die in einer Amputation enden könnten. Das UKE wies darauf hin, einen Mindestabstand einzuhalten und vor allem unter Alkoholeinfluss nicht leichtsinnig mit Feuerwerk umzugehen. «Finger weg von illegalen Böllern!», sagte Oberärztin Annika Hättich laut Mitteilung.

Der Feuerwerksverkauf ist am Donnerstag gestartet - einen Tag früher als üblich, weil Silvester auf einen Sonntag fällt. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) rechnet in diesem Jahr mit einer ähnlich hohen Nachfrage nach Silvesterfeuerwerk wie im vorigen Jahr. 2022 hatte die Branche einen Rekordumsatz von 180 Millionen Euro erzielt.

© dpa
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