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Mutter mit Baby schließt sich IS an: Zweieinhalb Jahre Haft

Eine junge Frau zieht 2013 mit ihrem Baby ins syrische Bürgerkriegsgebiet. Sie schließt sich der Terrormiliz Islamischer Staat an. Die Verletzung der mütterlichen Fürsorgepflicht hat nun Konsequenzen.
Prozess gegen mutmaßliches IS-Mitglied
Die Angeklagte (r) und ihr Anwalt Martin Heising stehen zu Prozessbeginn im Gerichtssaal im Strafjustizgebäude. © Christian Charisius/dpa

Eine Rückkehrerin aus dem Herrschaftsgebiet des Islamischen Staates (IS) ist am Mittwoch in Hamburg zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Das Hanseatische Oberlandesgericht sprach die 31 Jahre alte Mutter von drei Kindern wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht schuldig. Die Angeklagte mit deutscher und algerischer Staatsangehörigkeit hatte ein Geständnis abgelegt.

Wie die Vorsitzende Richterin, Ulrike Taeubner, ausführte, war die Angeklagte im Mai 2013 ihrem Mann in das Bürgerkriegsgebiet in Syrien gefolgt. Dabei nahm die aus dem Rheinland stammende Frau ihre erst vier Monate alte Tochter mit. Die Angeklagte sei damals vielleicht etwas naiv gewesen. Doch dann habe sie erlebt, was Bürgerkrieg bedeute, sagte Taeubner. Bei einem Bombenangriff sei die Tochter einer Bekannten verletzt worden. Daraufhin sei die Angeklagte mit ihrem Baby in die Türkei ausgereist. Doch im März 2014 ging die Beschuldigte erneut nach Syrien - in Kenntnis der Situation, wie die Richterin betonte -, und wieder mit ihrer Tochter. Dabei hätte sie das Kind einfach der Großmutter in Deutschland überlassen können. «Sie wussten von den Gefahren, die im Kriegsgebiet herrschten», sagte Taeubner.

Die Angeklagte sei zu ihrem Mann in die IS-Hochburg Rakka gezogen und habe sich selbst der brutalen Terrororganisation angeschlossen. Angesichts der Luftangriffe habe sie ihre Tochter in Lebensgefahr gebracht. Glücklicherweise sei der Tochter wie auch den beiden später in Syrien geborenen Kindern nichts passiert. 2015 sei ihr Mann, der als Kämpfer und Medienbeauftragter für den IS tätig gewesen sei, kurz nach der Geburt des zweiten Kindes bei einem Drohnenangriff getötet worden. Sie habe ein Witwengehalt von der Terrororganisation bezogen und sich mit einem anderen IS-Kämpfer verheiraten lassen. Doch diese Ehe war nicht glücklich. Die Angeklagte ließ sich scheiden und reiste im November 2017 mit ihren inzwischen drei Kindern in die Türkei aus. Im März 2018 kehrte sie nach Deutschland zurück. Im Juni 2023 wurde sie in Kiel verhaftet.

In ihrem letzten Wort habe sich die 31-Jährige vom IS deutlich distanziert, sagte die Richterin. Sie habe jedoch nichts zu den Terroropfern gesagt. «Niemand will, dass Sie Ihre Religion verleugnen», erklärte Taeubner. Aber Verbrechen gegen die Menschlichkeit wie das Verbrennen von Menschen bei lebendigem Leib, das Abschneiden von Körperteilen und die Versklavung von Jesidinnen hätten nichts mit Religion zu tun. Die Richterin riet der Angeklagten, an einem Deradikalisierungsprogramm teilzunehmen. Den Haftbefehl setzte der Strafsenat gegen Meldeauflagen außer Vollzug. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

© dpa
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