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Schüsse auf Rocker - Prozess gegen Mutter und Schwestern

Nach einem Mordversuch im Jahr 2018 ist ein Rockerboss gelähmt. Mehrere Tatbeteiligte sind bereits verurteilt worden. Nun stehen auch die Mutter und Schwestern des Auftraggebers vor Gericht.
Schüsse auf Rockerboss
Polizisten stehen neben einem Auto auf dem Millerntorplatz an der Reeperbahn, nachdem Schüsse gefallen sind. © Mücahid Güler/dpa/Archivbild

Knapp sechs Jahre nach Schüssen auf einen Rockerboss im Hamburger Stadtteil St. Pauli müssen sich Mutter und Schwestern des damaligen Auftraggebers vor Gericht verantworten. Der Prozess wegen Beihilfe zu versuchtem Mord sowie zu gefährlicher und schwerer Körperverletzung begann am Dienstag vor dem Landgericht Hamburg mit der Anklageverlesung.

Der 56 Jahre alten Afghanin und den beiden deutsch-afghanischen Töchtern (36 und 35 Jahre) wird vorgeworfen, an der Vorbereitung der Tat beteiligt gewesen zu sein. Die Mutter und die ältere Schwester sollen aktiv bei der Suche nach dem späteren Opfer geholfen und dabei telefonisch mit der jüngeren Schwester in Kontakt gestanden haben. Nach der Tat soll die jüngere Schwester außerdem das Tatfahrzeug in der Tiefgarage ihres Hauses versteckt haben.

In der Nacht zum 27. August 2018 hatte ein Auto an einer Ampel am Millerntorplatz auf St. Pauli neben dem Bentley des Rockers gehalten. Der Beifahrer des Autos gab mehrere Schüsse ab, die den damals 38 Jahre alten Hells Angel lebensgefährlich verletzten. Er ist seitdem querschnittsgelähmt.

Der Haupttäter und Auftraggeber ist 2020 bereits rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Ebenso der Schütze (sechs Jahre und neun Monate), der Vater (neuneinhalb Jahre) und die Freundin des Auftraggebers (zwölfeinhalb Jahre), die das Auto gefahren hatte. Hintergrund des Angriffs war eine persönliche Fehde zwischen Mitgliedern der 2016 aufgelösten Rockergruppe Mongols und den Hells Angels.

Die Fahrerin des Fluchtautos, die im Gefängnis unter Zeugenschutz steht, sollte am Dienstag auch als erste Zeugin der Hauptverhandlung vernommen werden. Die vier Verteidiger der Angeklagten beantragten jedoch eine Unterbrechung. Hintergrund sei, dass zwei der vier Anwälte das Mandat erst später übernommen und noch keine vollständige Akteneinsicht erhalten hätten. Zudem sei die Akte zum Fall noch spät ergänzt worden, zuletzt einen Tag vor Prozessbeginn. Die vorsitzende Richterin Birgit Woitas unterbrach daraufhin die Verhandlung bis Freitag und verfügte noch einmal Akteneinsicht für alle Verteidiger.

Redaktionshinweis: In einer früheren Version war nur von zwei Angeklagten die Rede - richtig sind aber drei Angeklagte. Dies wurde korrigiert. (9.4.24 10.25 Uhr)

© dpa
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