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Verhandlung zu Urteil gegen frühere KZ-Sekretärin: 31. Juli

Das Urteil gegen eine frühere Sekretärin im KZ Stutthof ist nicht rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat jetzt eine Revisionsverhandlung angesetzt. Kann Schreibarbeit Beihilfe zum Massenmord sein?
Prozess gegen frühere Sekretärin im KZ Stutthof
Die Angeklagte Irmgard F. sitzt im Sitzungssaal des Landgerichts Itzehoe. © Christian Charisius/dpa/Pool/dpa

Im Strafverfahren gegen eine ehemalige Sekretärin des Konzentrationslagers Stutthof will der Bundesgerichtshof am 31. Juli über eine Revision verhandeln. Die 98-Jährige wurde zuvor wegen Beihilfe zum Mord in über 10.000 Fällen verurteilt. Das Landgericht Itzehoe hatte gegen Irmgard F. am 20. Dezember 2022 eine Jugendstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verhängt.

Nach Feststellung der Strafkammer war die damals 18- bis 19-Jährige zwischen Juni 1943 und April 1945 als Zivilangestellte in der Kommandantur von Stutthof bei Danzig tätig. Damit habe sie den Verantwortlichen des Konzentrationslagers bei der systematischen Tötung von Inhaftierten Beihilfe geleistet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Wie der Bundesgerichtshof am Mittwoch weiter mitteilte, könnte der 5. Strafsenat in Leipzig das Urteil entweder am 6. oder am 20. August verkünden. Der Generalbundesanwalt hatte die Verhandlung beantragt, weil die Revision der Angeklagten nach seiner Einschätzung grundsätzliche Fragen zur Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Mord in Konzentrationslagern aufwirft. Der Anwalt der 98-Jährigen, Wolf Molkentin, hatte Anfang Februar erklärt, er werde als Pflichtverteidiger an der Verhandlung teilnehmen. Seine Mandantin müsse dagegen nicht in Leipzig erscheinen.

In der Revisionsverhandlung soll es vor allem um die Frage gehen, ob der Dienst als Sekretärin in einem KZ, das kein reines Vernichtungslager war, als Beihilfe zum Mord gewertet werden kann. Der Angeklagten muss nachgewiesen werden, dass sie von den grausamen und heimtückischen Morden der SS in Stutthof wusste und diese Mordtaten durch ihre Arbeit unterstützen wollte.

© dpa
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