Nach dieser Tat beging der Angeklagte noch weitere Straftaten, die er ebenfalls vor Gericht einräumte. In vier Fällen brach er im Rhein-Main-Gebiet in Privatwohnungen und Geschäftsräume ein, um mit der Beute seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Nach einem Rauschgiftgeschäft wurde er im vergangenen Jahr festgenommen. Ein DNA-Abgleich gab einen Hinweis auf seine Mittäterschaft bei der Sprengung vier Jahre zuvor.
Zwischenzeitlich wurde der Kopf und Organisator der Sprengerbande vom Landgericht Darmstadt zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Während diesem die Planung von 26 Sprengungen nachgewiesen werden konnte, wirkte der 24-Jährige nur bei der einen Tat in Neu-Isenburg mit. Weil er zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war, könnte er auch nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die Strafkammer hat bislang noch vier weitere Verhandlungstage bis Mitte Februar terminiert.
Redaktionshinweis: Ursprünglich hieß es, dass der Kopf und Organisator der Sprengerbande vom Landgericht Frankfurt zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Es muss heißen, Landgericht Darmstadt.