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24-Jähriger gesteht Beteiligung an Geldautomatensprengung

Mit einem umfassenden Geständnis des Angeklagten hat am Freitag vor dem Landgericht Frankfurt der Prozess um die Sprengung eines Geldautomaten in Neu-Isenburg begonnen. Der 24 Jahre alte Mann räumte vor Gericht ein, an der Tat Anfang April 2019 mitgewirkt zu haben. Er habe den - bislang noch flüchtigen - Haupttäter zum Tatort gefahren, ihm die Türe aufgehalten und schließlich die vier erbeuteten Geldkassetten mit 176.000 Euro zum Fluchtauto gebracht. Für seine Dienste will er nur 5000 Euro erhalten haben. An dem Bankgebäude entstand erheblicher Sachschaden. Unter anderem stürzte bei der Detonation eine Betondecke ein. (AZ 3220 Js 257731/22)
Gerichtsmikrofon
Ein Mikrofon steht in einem Saal eines Gerichts. © Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Nach dieser Tat beging der Angeklagte noch weitere Straftaten, die er ebenfalls vor Gericht einräumte. In vier Fällen brach er im Rhein-Main-Gebiet in Privatwohnungen und Geschäftsräume ein, um mit der Beute seinen Drogenkonsum zu finanzieren. Nach einem Rauschgiftgeschäft wurde er im vergangenen Jahr festgenommen. Ein DNA-Abgleich gab einen Hinweis auf seine Mittäterschaft bei der Sprengung vier Jahre zuvor.

Zwischenzeitlich wurde der Kopf und Organisator der Sprengerbande vom Landgericht Darmstadt zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. Während diesem die Planung von 26 Sprengungen nachgewiesen werden konnte, wirkte der 24-Jährige nur bei der einen Tat in Neu-Isenburg mit. Weil er zum Tatzeitpunkt noch Heranwachsender war, könnte er auch nach dem milderen Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die Strafkammer hat bislang noch vier weitere Verhandlungstage bis Mitte Februar terminiert.

Redaktionshinweis: Ursprünglich hieß es, dass der Kopf und Organisator der Sprengerbande vom Landgericht Frankfurt zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Es muss heißen, Landgericht Darmstadt.

© dpa
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