Er wolle die Ergebnisse der Arbeitsgruppe nun in die politischen Beratungen in Hessen einbringen, kündigte Poseck an. «Aus meiner Sicht sollten wir die Umsetzung zügig betreiben.» Das Verwaltungsgericht Gießen habe sich bei asylgerichtlichen Verfahren bislang als sehr leistungsfähig erwiesen, erläuterte der Minister. Nach den Empfehlungen der Arbeitsgruppe sollten dort auch die Verfahren gebündelt werden, die Staaten mit einem geringen Fallaufkommen betreffen. So könnten aufwendige Einarbeitungen in länderspezifische Besonderheiten an anderen Gerichtssandorten vermieden werden.
«Ich bin fest davon überzeugt, dass diese Maßnahmen eine deutliche Beschleunigung bewirken werden», erklärte Poseck. «Auch wenn die Laufzeiten bei den meisten hessischen Verwaltungsgerichten schon heute rückläufig sind, wollen wir weitere Akzente für mehr Tempo bei den neu eingehenden Verfahren setzen.» Hessen hat fünf Verwaltungsgerichte an den Standorten Kassel, Gießen, Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt. Der Verwaltungsgerichtshof hat seinen Sitz in Kassel. Bereits anhängige Verfahren sollen von der vorgesehenen Konzentration unberührt bleiben.