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Minister Poseck verteidigt Pläne für Demokratiefördergesetz

Die schwarz-rote Landesregierung plant ein Demokratiefördergesetz. Dies sieht die AfD-Landtagsfraktion kritisch. Der Innenminister plädiert für das Vorhaben.
Roman Poseck
Roman Poseck (CDU), Innenminister von Hessen. © Arne Dedert/dpa

Innenminister Roman Poseck (CDU) hat das geplante hessische Demokratiefördergesetz gegen Kritik aus den Reihen der AfD-Landtagsfraktion verteidigt. «Wir wollen die Demokratie zukunftsfest machen gegen alle Bedrohungen des Extremismus», sagte der Minister am Donnerstag im Landtag in Wiesbaden. «Die Demokratie ist die beste Staatsform, die es gibt. .... Die Demokratie steht für Freiheit, für Gleichheit, für Menschenwürde.» Die AfD allerdings greife demokratische Werte an, sagte Poseck und erklärte mit Blick auf die AfD-Parlamentarier: «Nur dass Sie demokratisch gewählt sind, macht Sie noch nicht zu Demokraten.»

Der AfD-Fraktionsvorsitzende Robert Lambrou entgegnete: «Wir sind Demokraten.» Die freiheitlich-konservative AfD-Opposition bedrohe weder das Land noch die Demokratie. Mit dem geplanten Gesetz solle die Opposition bekämpft werden, das sei autoritär, sagte Lambrou.

Das neue Demokratiefördergesetz soll nach den Plänen der schwarz-roten Landesregierung die Unterstützung der Aufgaben und Strukturen der politischen Bildung, von Präventionsangeboten, außerschulischen Projektpartnern sowie Melde- und Beratungsstellen rechtlich verankern. «Der Rechtsextremismus ist die größte Bedrohung unserer Demokratie», sagte Poseck. Darin seien sich alle Experten einig. «Und deshalb ist es auch richtig und wichtig, dass sich diese Regierung, dass sich aber auch dieses Parlament um das Thema Stärkung und Schutz unserer Demokratie kümmert.»

Die hessische AfD darf nach einem Beschluss in einem Eilverfahren des Wiesbadener Verwaltungsgerichts als sogenannter Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz beobachtet werden. Der Beschluss ist nicht rechtskräftig, das Verfahren ist beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof anhängig, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. In dem Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht sei noch keine Entscheidung ergangen.

© dpa
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