Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel könnte die Beschwerde entweder zurückweisen - oder ihr stattgeben und den Beschluss des Verwaltungsgerichts aufheben. Auf Bundesebene wird die AfD ohnehin vom Verfassungsschutz als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft und beobachtet.
Das Verwaltungsgericht Wiesbaden erläutert in seinem Beschluss (6 L 1166/22.WI), Hessens AfD wolle mit «erniedrigenden Bezeichnungen oder unangemessenen und unhaltbaren Vergleichen» beim Zuhörer Hass oder Neid hervorrufen. Dies könnte den Boden für «unfriedliche Verhaltensweisen» insbesondere gegen Flüchtlinge und Muslime bereiten. Die bei der hessischen Landtagswahl am 8. Oktober mit 18,4 Prozent der Stimmen zur zweitstärksten Kraft aufgestiegene AfD bewege sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit.
Die AfD-Landessprecher Robert Lambrou und Andreas Lichert weisen dies zurück: «Das mit Händen greifbare Politikversagen in vielen Feldern, nicht nur in der Migrationspolitik, muss man in einer Demokratie kritisieren dürfen.» Dabei gehe es um konkrete politische Entscheidungen. Die AfD überschreite bei ihrer Kritik nicht die Grenzen der Meinungsfreiheit. «Etwaige Entgleisungen Einzelner sind nicht repräsentativ für die Partei», ergänzen Lambrou und Lichert.