Nur weil ein Paar sich über eine Dating-Plattform kennengelernt hat, leiten sich nicht zwingend Zweifel an einer Vaterschaft ab. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) am Dienstag festgestellt (Az.: 1 UF 75/22): Ein «nur möglicher, aber weder wahrscheinlicher noch bewiesener Mehrverkehr» reiche nicht aus, eine bewiesene Vaterschaft infrage zu stellen.
Das OLG wies mit seiner Entscheidung die Beschwerde eines Vaters zurück. Der Mann wollte den Beschluss des Amtsgerichts nicht akzeptieren, das - auf Bitte der Mutter hin - seine Vaterschaft anerkannt hatte.
Das Gericht holte ein Abstammungsgutachten ein, das «die Übereinstimmung sämtlicher untersuchter genetischer Merkmale von Mutter, Kind und dem Vater» belegte. Auch die Beweisaufnahme ergab wenig Zweifel an der Darstellung der Frau.
Die Wahrscheinlichkeit für die Vaterschaft sei so hoch, «dass sich daraus für den Senat ein Grad an Gewissheit ergibt, der Zweifeln an der Vaterschaft Schweigen gebietet», so das OLG. Die Zweifel des Mannes seien unbegründet: Allein aus der Tatsache, dass sich das Paar über ein Internetportal kennengelernt habe, könne man nicht schließen, dass die Mutter in der Empfängniszeit noch mit Anderen geschlechtlich verkehrt habe.
Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.