Die Angeklagten hatten sich im Oktober 2020 auf der Autobahn 3 nahe Hofheim-Diedenbergen von einer Brücke in vier bis fünf Metern Höhe auf die Fahrbahn abgeseilt. Durch die vorübergehende Sperrung der Autobahn kam es zu erheblichen Verkehrsbehinderungen. Vor Gericht legten die beiden Männer Geständnisse ab, sie begründeten ihre Tat mit ihrem Engagement gegen den Klimawandel.
In einem ersten Prozess waren beide vom Amtsgericht Frankfurt zu jeweils sieben Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. Wegen der zwischenzeitlichen Geständnisse wurden die Strafen in der Berufungsinstanz gemildert. Darüber hinaus liege auch kein «besonders schwerer Fall» der Nötigung vor, sagte der Vorsitzende Richter. Im ersten Prozess war das Gericht noch strafverschärfend davon ausgegangen.