Der Prozess wegen der Abseil-Aktion über der Autobahn 94 hatte Mitte Dezember begonnen. Da die Autobahn längere Zeit gesperrt werden musste, warf die Staatsanwaltschaft München II den zu Prozessbeginn 21 bis 29 Jahre alten Angeklagten Nötigung in 192 Fällen vor.
Zwei der Angeklagten hatten sich demnach von der Brücke bei Poing abgeseilt. Sie befestigten ein großes Banner, auf dem unter anderem der Schriftzug «ÖPNV statt Autobahnausbau» zu lesen war.
Zwei der Angeklagten blieben laut Gericht auf der Brücke, um die beiden anderen zu sichern und das Geschehen zu filmen. Die Polizei sperrte die Autobahn, so dass für geraume Zeit eine Weiterfahrt in Richtung München nicht möglich war. Die Fahrzeuge stauten sich über eine Länge von mindestens 800 Metern, wie das Gericht mitteilte.
Bereits am 3. Mai hatte es einen Termin zur Hauptverhandlung gegeben. Dieser habe aber aus verfahrenstechnischen Gründen ausgesetzt werden müssen, so das Amtsgericht.
Im März hatte bereits das Amtsgericht Fürstenfeldbruck wegen Nötigung zwei andere Umweltaktivisten verurteilt, die sich ebenfalls während der Automobilausstellung IAA von einer Autobahnbrücke abgeseilt hatten. Die beiden bekamen ebenso wie eine Unterstützerin Geldstrafen zwischen 600 und 900 Euro.