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Mehrere Jahre Haft nach Misshandlungen an Ex-Freundin

Ein vorgebliches Versöhnungstreffen endet mit massiver Gewalt gegen die ehemalige Lebensgefährtin. Jetzt wurde ein 33-Jähriger dafür zu einer Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Landgericht und Amtsgericht in Frankfurt
Ein Schild Landgericht / Amtsgericht ist am Justizgebäude angebracht. © Andreas Arnold/dpa

Nach einer brutalen Gewaltattacke gegen die ehemalige Freundin bei einem vorgeblichen Versöhnungstreffen ist ein 33 Jahre alter Mann am Dienstag vom Landgericht Frankfurt zu sieben Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Die Strafkammer ging von gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Bedrohung aus, rechnete dem Angeklagten dabei allerdings eine verminderte Schuld- und Steuerungsfähigkeit an. In einem ersten Prozess war er vom Landgericht noch zu acht Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hatte diese Entscheidung jedoch aufgehoben.

Der 33-Jährige hatte die Frau, die sich nach einer Ohrfeige von ihm getrennt hatte, im September 2020 zu dem angeblichen Versöhnungstreffen in ein Hotelzimmer im Frankfurter Bahnhofsviertel gebeten. Als sie sich weigerte, von ihm angebotenen Alkohol zu trinken, griff er sie an. Nach Schlägen und Tritten setzte er auch ein Messer gegen die Frau ein. Zudem drohte der Angeklagte ihr, sie mit Heroin vergiften zu wollen. Erst nach fünf Stunden öffnete er die Tür und fuhr mit dem Opfer in ein Krankenhaus. Vor Gericht erklärte er die Tat vor allem mit seinem Alkoholkonsum. Im ersten Prozess war das Gericht gleichwohl von einer uneingeschränkten Schuldfähigkeit ausgegangen. Nach einem weiteren Gutachten gingen die Richter in dem neuen Verfahren allerdings von einer eingeschränkten Steuerungsfähigkeit des Angeklagten aus. Sein Blutalkoholwert hatte zum Tatzeitpunkt rund 2,3 Promille betragen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hatte die ursprüngliche Haftstrafe für angemessen erachtet und eine eingeschränkte Schuldfähigkeit verneint.

© dpa
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