Im Strafverfahren gegen einen früheren Funktionär der verbotenen kurdischen Arbeiterpartei PKK haben sowohl der zu vier Jahren Haft verurteilte Angeklagte als auch die Generalstaatsanwaltschaft Revision eingelegt. Dies bestätigte am Donnerstag das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG), das den 56-Jährigen am vergangenen Freitag verurteilt hatte. Der Staatsschutzsenat war von einer Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung ausgegangen und im Strafmaß unter dem Antrag des Anklagevertreters geblieben. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.
In dem elf Monate dauernden Verfahren hatte der 56-Jährige zu den konkreten Vorwürfen geschwiegen. Nach den Erkenntnissen des Gerichts hatte er sich seit 2019 als PKK-Gebietsleiter in Sachsen, Thüringen und Nordhessen betätigt. Im Mai 2022 wurde er festgenommen. Die PKK ist in Deutschland seit 1993 verboten.